Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 2, 6., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2004, S. 186

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Abwesenheit der Fabrikleitung unter einem frei gewählten Vorsitzenden abgehalten.

  1. . Jede Fabrikabteilung wählt ihre Vertreter, einen für 50 Arbeiter (oder einen Bruchteil davon).

  2. . Zur aktiven und passiven Teilnahme an den Delegiertenwahlen sind berechtigt alle Arbeiter ohne Unterschied des Geschlechts und der Beschäftigungsdauer vom achtzehnten Lebensjahr an.

8. Die Fabrikleitung hat kein Recht, die gewählten Arbeitervertreter vor dem Ablauf ihrer Amtsdauer (ein Jahr) zu entlassen. Im Falle die Fabrikleitung die Absicht hat, einen Delegierten gleich nach Ablauf seiner Amtsdauer zu entlassen, ist sie verpflichtet, darüber einen Monat vorher der Gesamtheit der Arbeiter Mitteilung zu machen.

  1. . Die Arbeitervertreter müssen gegen Lohn beschäftigt werden; es steht ihnen frei, von der allgemeinen Arbeitsordnung abzugehen, falls ihre Amtstätigkeit dies erforderlich macht, wofür die Fabrikleitung keine Lohnabzüge machen darf.

  2. . Die Arbeitervertreter besorgen alle Beziehungen zwischen den Arbeitern und der Fabrikleitung außer in denjenigen Fällen, wo die Vertreter es der Fabrikleitung gestatten, direkt mit der Arbeiterschaft zu verkehren.

  3. . Die Arbeitervertreter in ihrer Gesamtheit entscheiden die Frage über die Anstellung und Entlassung jedes Arbeiters, nachdem die Fabrikleitung ihnen den Sachverhalt vorgelegt hat. Wenn die Unternehmer mit dem Entscheid der Vertreterkommission unzufrieden sind, können sie an die Generalversammlung der Fabrikarbeiter appellieren.

  4. . Die Arbeitervertreter bestimmen die Höchstzahl der zulässigen Lehrlinge für jede Abteilung und für die ganze Fabrik.

  5. . Die Arbeitervertreter überwachen die strikte beiderseitige Einhaltung der letzten Vereinbarung zwischen Arbeitern und der Fabrikleitung.

16. Die Arbeiter sind verpflichtet, ihre Vertreter mit aller Macht zu unterstützen. Im Falle einer Maßregelung müssen sie für dieselben durch Geldunterstützung, Streik, Boykott usw. eintreten.

19. Die Arbeiterdelegierten funktionieren als Vertreter der Fabrik in Beziehung zu anderen Arbeiterorganisationen, sind verpflichtet, mit diesen in engster Fühlung zu bleiben und die Gesamtheit der Arbeiter ihrer Fabrik über den Stand des Arbeiterkampfes in den übrigen Unternehmungen zu informieren.“

Dieses Dokument trägt die Unterschrift der Moskauer Gewerkschaft der Buchdrucker. Und nachdem man einen Blick auf dieses Dokument ge‑

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