Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 2, 6., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2004, S. 428

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als jeder einfache Soldat unserer Armee zur strikten Beachtung des Parteiwillens und der Disziplin verpflichtet, denn jede Verfehlung auf diesem exponierten Posten engagiert die Partei im ganzen und ist geeignet, sie unendlich mehr zu kompromittieren und zu schädigen als noch so arge Verfehlungen irgendeines namenlosen Proletariers aus den Reihen der großen Armee.

Das empfinden und so denken die Genossen in der großen Mehrzahl, und daraus ergibt sich von verschiedenen Seiten der ungeduldige Ruf nach exemplarischer Bestrafung der badischen Budgetbewilliger und Hofgänger[1] durch Ausschluß aus der Partei, um ein für allemal ein warnendes Exempel zu statuieren und für die Zukunft der Wiederholung ähnlicher Fälle vorzubeugen.

So erfreulich die Entschlossenheit ist, die aus solchen Stimmen spricht, so ist es doch notwendig zu sagen, daß damit die Frage noch bei weitem nicht erschöpft wird. Die Parteidisziplin ist in einer proletarischen Klassenpartei eine so wichtige Bedingung der Einheitlichkeit der Aktion und deshalb eine so unentbehrliche Lebensbedingung der Partei selbst, daß sie nicht hoch genug eingeschätzt und nicht kräftig genug geschützt werden kann. Allein im vorliegenden Falle heißt es die ganze Tragweite der Sache nicht entfernt würdigen, wenn man sie hauptsächlich formalistisch als Disziplinbruch behandeln und bestrafen will. Die eigentliche Bedeutung des Vorfalles und die tragischste Seite liegt in dem viel zuwenig beachteten Umstand, daß das Verhalten der badischen Landtagsfraktion fast ungeteilte, rückhaltlose Zustimmung der badischen Parteiorganisationen findet. Mag bei deren Vertrauenskundgebungen der formale Ehrenstandpunkt eine Rolle spielen, wonach es als Pflicht gilt, die eigenen Abgeordneten gegen alle Anfechtungen treu zu schützen. Mag auch ein großer Trotz gegen „Norddeutschland“ darin zum Ausdruck kommen dergestalt, daß man sich von dem Entrüstungssturm jenseits der Mainlinie nicht beirren lassen und justament mit einem Platzregen von Vertrauensvoten für die Landtagsfraktion auftrumpfen will. Zur eigentlichen Erklärung des Verhaltens der badischen Parteiorganisationen in einer so hochwichtigen Angelegenheit, wo es sich um Lebensfragen der Sozialdemokratie handelt, genügen diese kleinen psychologischen Motive nicht. In der Hauptsache ist es doch das Fehlen des richtigen Verständnisses für die Politik des proletarischen Klassenkampfes und die Grunderfordernisse des revolutionären Standpunktes der Sozialdemokratie, was hier zum Ausdruck kommt. Der Sinn für die grundsätzlichen Unterschiede zwischen der parlamentarischen

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[1] Im Jahre 1910 waren badische Sozialdemokraten wiederholt offiziellen Einladungen des badischen Großherzogs gefolgt.