Weise wurde das ganze gewaltige Gebiet der großrussischen Bauernmasse eingerichtet. Zu Beginn der neunziger Jahre war die Einteilung des gesamten Bodenbesitzes im europäischen Rußland (ohne Polen, Finnland und das Donsche Kosakengebiet) die folgende: Die Staatsdomänen, die meist aus enormen Waldgebieten des Nordens und aus Ödland bestehen, umfaßten 150 Millionen Deßjatinen,[1] kaiserliche Apanagen 7 Millionen, im Besitz der Kirche und der Städte befanden sich weniger als 9 Millionen, im Privatbesitz 93 Millionen – wovon nur 5 Prozent den Bauern, der Rest dem Adel gehörte, 131 Millionen Deßjatinen aber waren bäuerlicher Gemeinbesitz. Noch im Jahre 1900 befanden sich in Rußland 122 Millionen Hektar im Gemeinbesitz der Bauern und nur 22 Millionen im bäuerlichen Privatbesitz.
Sieht man sich die Wirtschaft des russischen Bauerntums auf diesem enormen Gebiete an, wie sie bis in die letzte Zeit, zum Teil heute noch, geführt wird, so erkennt man mit Leichtigkeit die typischen Einrichtungen der Markgenossenschaft wieder, wie sie in Deutschland so gut wie in Afrika, ant Ganges so gut wie in Peru zu allen Zeiten üblich waren. Es gab geteilte Feldmark, während Wald, Wiese, Wasser ungeteilte Allmende bildeten. Bei der allgemeinen Vorherrschaft der primitiven Dreifelderwirtschaft wurde Sommer- wie Winterfeld nach Bodengüte in Fluren („Karten”) geteilt, jede Flur in einzelne Streifen. Die Sommerfluren pflegte man im April, die Winterfluren im Juni zu verteilen. Bei der peinlichen Beobachtung der gleichmäßigen Verteilung des Bodens wurde die Gemengelage so stark entwickelt, daß zum Beispiel im Moskauer Gouvernement im Durchschnitt auf das Sommer- und das Winterfeld je 11 Fluren entfielen, so daß jeder Bauer mindestens 22 zerstreute Parzellen zu bebauen hatte. Die Gemeinde sonderte gewöhnlich Grundstücke aus, die für Notfälle zu Gemeindezwecken bebaut wurden, oder legte Vorratsmagazine zum gleichen Zwecke an, in die einzelne Mitglieder Korn zu liefern hatten. Für den technischen Fortschritt der Wirtschaft war in der Weise gesorgt, daß jede Bauernfamilie ihren Anteil 10 Jahre lang behalten durfte, unter der Bedingung, daß sie ihn düngte, oder aber wurden in jeder Flur von vornherein Parzellen abgeteilt, die gedüngt wurden und nur alle 10 Jahre zur Umteilung gelangten. Derselben Regel unterlagen meist Flachsfelder, Obst- und Gemüsegärten.
Die Verteilung der Gemeindeherden auf verschiedene Wiesen und Weiden, die Aufdingung der Hirten, Einzäunung der Weiden, Flurschutz sowie Bestimmung des Feldsystems, des Zeitpunkts für einzelne Feld-