ner urkommunistischer Gemeinwesen als ständige Erscheinung gegeben, dann entschied über den Ausgang wieder die jeweilige Entwicklung der Produktivität der Arbeit. Wo es sich um den Konflikt zweier viehzüchtender Nomadenvölker handeln mochte, die um Viehweiden in den Kampf geraten waren, da konnte die rohe Gewalt nur bestimmen, wer als Herr auf dem Platze bleiben und wer in unwirtliche dürre Gegenden verdrängt oder aber ausgerottet werden sollte. Wo aber der Ackerbau bereits so weit gediehen war, daß er seine Leute gut und sicher ernähren konnte, ohne die gesamten Arbeitskräfte und die gesamte Lebenszeit der Betreffenden in Anspruch zu nehmen, da war auch die Grundlage für eine systematische Ausbeutung dieser Ackerbauer durch fremde Eroberer gegeben. Und so sehen wir denn auch solche Verhältnisse entstehen wie in Peru, wo sich ein kommunistisches Gemeinwesen als Ausbeuter eines anderen festsetzt. Diese eigentümliche Struktur des Inkareiches ist deshalb wichtig, weil sie uns den Schlüssel zum Verständnis einer ganzen Reihe ähnlicher Gebilde. im klassischen Altertum, namentlich an der Schwelle der griechischen Geschichte, bietet. Wenn uns zum Beispiel durch die geschriebene Geschichte die kurze Nachricht überliefert wird, daß auf der Insel Kreta, die von den Doriern beherrscht war, die Unterjochten den ganzen Ertrag ihrer Äcker abzüglich des für sie und ihre Familie erforderlichen Unterhalts an die Gesamtgemeinde abliefern mußten, woraus die Kosten der gemeinsamen Mahlzeiten der Freien (das heißt der herrschenden Dorier) bestritten wurden, oder daß es in Sparta, gleichfalls einer dorischen Gemeinde, „Staatssklaven‘, die Heloten, gab, die „vom Staate“ einzelnen überlassen wurden, um ihre Ackerlose zu bebauen, so sind diese Verhältnisse zunächst ein Rätsel. Und ein bürgerlicher Gelehrter wie zum Beispiel der Heidelberger Professor Max Weber stellt vom Standpunkte der heutigen Verhältnisse und Begriffe die kuriosesten Hypothesen auf, um jene merkwürdigen Überlieferungen der Geschichte zu erklären. „Die beherrschte Bevölkerung wird hier (in Sparta – R. L.) als in Staatssklaverei bzw. -hörigkeit befindlich behandelt; aus ihren Naturalbeiträgen wird der Unterhalt der Krieger bestritten, teils in gleich zu erwähnender Art gemeinschaftlich, teils so, daß der einzelne auf den Ertrag bestimmter, von Sklaven bewirtschafteter Landflächen angewiesen ist, die ihm in verschiedenem Maße, später zunehmend erblich, appropriiert sind. Neuzuweisungen von Losen und anderweite Verteilung derselben galten auch in historischer Zeit als praktikabel und scheinen vorzukommen. Sie sind natürlich keine Ackerumteilungen („natürlich“ darf ein bürgerlicher Professor solche, wo es irgend geht, nicht zugeben – R. L. ), sondern gewissermaßen