Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 5, 4. Auflage, Dietz Verlag Berlin 1990, S. 36

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stoffe noch das Produkt der auf deren Formung verwendeten Arbeit kann jemals einen Teil desselben ausmachen. Der Preis dieser Arbeit wird allerdings einen Teil des gesamten Nettoeinkommens bilden, da die dabei beschäftigten Arbeiter ihre Löhne ihrem für unmittelbaren Verbrauch vorbehaltenen Vermögen zuwenden können; aber bei anderen Arten von Arbeit fällt sowohl deren Preis als deren Produkt diesem Vermögensteile zu: ihr Preis dem der Arbeiter und ihr Produkt dem anderer Leute, deren Subsistenzmittel, Annehmlichkeiten und Zerstreuungen durch die Arbeit jener Werkleute vermehrt werden.“[1]

Hier stößt Smith auf die wichtige Unterscheidung zwischen Arbeitern, die Produktionsmittel, und solchen, die Konsumtionsmittel herstellen. Bei den ersteren bemerkt er, daß der Wertbestandteil, den sie zum Ersatz ihrer Löhne schaffen, in Gestalt von Produktionsmitteln (wie Rohstoffe, Maschinen usw.) zur Welt kommt, d. h., daß hier der zum Einkommen der Arbeiter bestimmte Teil des Produkts in einer Naturalform existiert, die unmöglich zur Konsumtion dienen kann. Was die letztere Kategorie der Arbeiter betrifft, so bemerkt Smith, daß hier umgekehrt das gesamte Produkt, also sowohl der in ihm enthaltene Wertteil, der die Löhne (das Einkommen) der Arbeiter ersetzt, als auch der übrige Teil (Smith spricht es nicht aus, aber dem Sinne nach müßte seine Folgerung lauten: so auch der Teil, der das verbrauchte fixe Kapital darstellt) in Gestalt von Konsumartikeln erscheinen. Wir werden weiter sehen, wie nahe hier Smith an den Angelpunkt der Analyse gelangt ist, von dem aus Marx das Problem in Angriff genommen hat. Der allgemeine Schluß jedoch, bei dem Smith selbst bleibt, ohne die Grundfrage weiter zu verfolgen, ist der: Jedenfalls kann alles, was zur Erhaltung und Erneuerung des fixen Kapitals der Gesellschaft bestimmt ist, nicht zum Reineinkommen der Gesellschaft gerechnet werden.

Anders das zirkulierende Kapital.

„Scheiden auch die sämtlichen Unterhaltungskosten des festliegenden (fixen) Kapitals derart notwendig aus dem Nettoeinkommen der Gesellschaft aus, so ist dies doch nicht bei denen des Umlaufskapitals der Fall. Von den vier Bestandteilen des letzteren – Geld, Nahrungsmittel, Rohstoffe und angefertigte Waren – werden die drei letzten, wie bereits dargelegt, ihm regelmäßig entzogen und entweder dem festliegenden (fixen) Kapital oder dem für unmittelbaren Verbrauch vorbehaltenen Vermögen der Gesellschaft zugewendet. Jeder Teil dieser Verbrauchswaren, der nicht zum Unterhalt des festliegenden (fixen) Kapitals verwendet wird, fließt

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[1] l. c., Bd. I, S. 292. – [Fußnote im Original]