Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 5, 4. Auflage, Dietz Verlag Berlin 1990, S. 322

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samte Frucht der Arbeit der Bevölkerung verschlang. Es kam so weit, daß (nach dem offiziellen Zeugnis der englischen Steuerbehörde aus dem Jahre 1854) in den Distrikten Delhi und Allahabad die Bauern es vorteilhaft fanden, ihre Landanteile lediglich gegen die als Steuer auf sie entfallende Summe zu verpachten und zu verpfänden. Auf dem Boden dieses Steuersystems zog der Wucher in das indische Dorf ein und setzte sich in ihm fest, wie ein Krebs von innen die soziale Organisation zerfressend.[1] Zur Beschleunigung des Prozesses führten die Engländer ein Gesetz ein, das allen Traditionen und Rechtsbegriffen der Dorfgemeinde ins Gesicht schlug: die zwangsweise Veräußerlichkeit der Dorffelder wegen Steuerrückständen. Der alte Geschlechtsverband suchte sich dagegen vergeblich durch das Vorkaufsrecht der Gesamtmark und der verwandten Marken zu schützen. Die Auflösung war im vollen Gange. Zwangsversteigerungen, Austritte einzelner aus der Mark, Verschuldung und Enteignung der Bauern waren an der Tagesordnung.

Die Engländer suchten sich dabei, wie es ihre Taktik in den Kolonien stets war, den Anschein zu geben, als sei ihre Gewaltpolitik, die völlige Unsicherheit der Grundbesitzverhältnisse und den Zusammenbruch der Bauernwirtschaft der Hindus herbeigeführt hatte, gerade im Interesse des Bauerntums und zu seinem Schutze gegen die eingeborenen Tyrannen und Ausbeuter notwendig gewesen.[2] Erst schuf England künstlich eine Landaristokratie in Indien auf Kosten uralter Eigentumsrechte der

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[1] „The partition of inheritances and execution for debt levied an land are destroying the communities – this is the formula heard now-a-days everywhere in India.“ (Henry Maine: l. c., S. 113.) – [Fußnote im Original]

[2] Diese typische Beleuchtung der offiziellen englischen Politik in den Kolonien findet man z. B. bei dem langjährigen Vertreter der englischen Macht in Indien, Lord Roberts of Kandahar, der zur Erklärung des Sepoyaufstands nichts anderes anzuführen weiß als lauter „Missverständnisse“ über die väterlichen Absichten der englischen Regenten: „Der Siedelungskommission warf man fälschlicherweise Ungerechtigkeit vor, wenn sie, wie es ihre Pflicht war, die Berechtigung von Landbesitz und auch die Führung von damit verbundenen Titeln kontrollierte, um dann den rechtmäßigen Besitzer eines Grundstücks zur Grundsteuer heranzuziehen ... Nachdem Frieden und Ordnung hergestellt war, mußte der Landbesitz, welcher teilweise durch Raub und Gewalt erlangt war, wie das unter den eingeborenen Regenten und Dynastien die Gewohnheit ist, geprüft werden. Unter diesen Gesichtspunkten wurden Erörterungen angestellt in bezug auf Besitzrecht usw. Das Resultat dieser Untersuchungen war, daß viele Familien von Rang und Einfluß sich einfach das Eigentum ihrer weniger angesehenen Nachbarn angeeignet hatten oder sie zu einer Steuer heranzogen, die ihrem Landbesitz entsprach. Das wurde in gerechter Weise abgeändert. Obwohl diese Maßregel mit großer Rücksicht und in der besten Meinung getroffen wurde, war sie doch den höheren Klassen äußerst unangenehm, während es nicht gelang, die Massen zu versöhnen. Die regierenden Familien nahmen uns die Versuche, eine gerechte Verteilung der Rechte und gleichmäßige Besteuerung des Landbesitzes herbeizuführen, gehörig übel ... Obwohl auf der anderen Seite die Landbevölkerung durch unsere Regierung bessergestellt wurde, kam sie doch nicht zur Erkenntnis, daß wir beabsichtigten, durch alle diese Maßregeln ihre Lage zu bessern.“ (Forty one years in India, Bd. I, deutsche Ausgabe 1904, S. 307.) – [Fußnote im Original]