Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 5, 4. Auflage, Dietz Verlag Berlin 1990, S. 28

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chen. Aber es muß beachtet werden, daß der Preis aller Wirtschaftsutensilien sich wieder aus denselben drei Teilen zusammensetzt; so wird der Preis eines Arbeitspferdes z. B. gebildet durch: 1. die Rente des Bodens, welcher es ernährt hat, 2. die auf seine Zucht verwendete Arbeit und 3. den Kapitalgewinn des Pächters, welcher sowohl die Bodenrente als die Arbeitslöhne vorgestreckt hat. Wenn also auch der Getreidepreis den Wert des Pferdes sowohl als dessen Ernährung enthält, so löst er sich doch mittelbar oder unmittelbar in die genannten drei Bestandteile: Bodenrente, Arbeit und Kapitalgewinn, auf.“[1] Indem uns Smith, wie Marx sagt, auf diese Weise von Pontius zu Pilatus herumschickt, löst er das konstante Kapital immer wieder in v + mauf. Freilich hatte Smith gelegentliche Zweifel und Rückfälle in die entgegengesetzte Meinung. Im zweiten Buch sagt er: „Es ist im ersten Buche dargelegt worden, daß der Preis der meisten Waren in drei Teile zerfällt, von denen einer den Arbeitslohn, ein anderer den Kapitalgewinn und ein dritter die Bodenrente bezahlt, welche auf die Erzeugung der Ware und ihr Zumarktebringen verwendet wurden ... Da dies bei jeder einzelnen Ware besonders genommen der Fall ist, so muß dasselbe, wie ebenfalls bereits bemerkt, für sämtliche den ganzen Jahresertrag von Boden und Arbeit eines jeden Landes darstellende Waren im ganzen genommen ebenfalls gelten. Der gesamte Preis oder Tauschwert dieses Jahresertrages muß sich in dieselben drei Teile auflösen und unter die verschiedenen Einwohner des Landes entweder als Lohn ihrer Arbeit oder als Gewinn ihres Kapitals oder als Rente ihres Bodens verteilen.“ Hier stutzt nun Smith und erklärt unmittelbar weiter:

„Obgleich aber der Gesamtwert des genannten Jahresertrages derart unter die verschiedenen Landesbewohner sich verteilt und ein Einkommen für sie darstellt, müssen wir doch bei letzterem ebenso wie bei der Rente eines Privatgutes zwischen Brutto- und Nettorente unterscheiden.“

„Die Bruttorente eines Privatgutes besteht aus dem, was der Pächter bezahlt, und die Nettorente aus dem, was dem Grundbesitzer nach Abzug der Verwaltungs-, Reparatur- und anderer Kosten übrigbleibt, oder aus dem, was er ohne Schädigung seines Gutes seinem für unmittelbaren Verbrauch vorbehaltenen Vermögen zuwenden, für Tafel, Haushalt, Zieraten an Wohnung und Hausgerät, Privatgenüsse und Zerstreuungen ausgeben kann. Sein wirklicher Reichtum steht im Verhältnis nicht zu seiner Brutto-, sondern zu seiner Nettorente.“

„Das Bruttoeinkommen aller Bewohner eines großen Landes umfaßt

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[1] Adam Smith: Natur und Ursachen des Volkswohlstandes. Übersetzung von Loewenthal, Bd. I, 2. Aufl., S. 53. – [Fußnote im Original]