Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 5, 4. Auflage, Dietz Verlag Berlin 1990, S. 213

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zwischen den Besitzern des Rohprodukts und den Besitzern des Fabrikationsprodukts weiter teilen; es wird endlich die eine Rente des früheren Zustandes in Grundrente und Kapitalgewinn auseinanderfallen und zu scheiden sein.“[1] Den hervorstechendsten ökonomischen Unterschied zwischen der Ausbeutung unter der Herrschaft der Sklaverei und der modernen kapitalistischen Ausbeutung erblickt Rodbertus – in der Spaltung des „dem Einkommen“ der Arbeiter „entzogenen“ Mehrwerts in Grundrente und Kapitalgewinn. Nicht die spezifische historische Form der Teilung des Neuwerts zwischen Arbeit und Kapital, sondern die für den Produktionsprozeß gleichgültige Teilung des Mehrwerts unter seine verschiedenen Nutznießer ist die entscheidende Tatsache der kapitalistischen Produktionsweise! Sonst bleibt der kapitalistische Mehrwert als Ganzes dasselbe, was „die eine Rente“ des Sklavenhalters war: ein privater Konsumtionsfonds des Ausbeuters!

Freilich widerspricht sich Rodbertus auch wieder an anderen Stellen und erinnert sich an das konstante Kapital sowie die Notwendigkeit seiner Erneuerung im Reproduktionsprozeß. Er nimmt also statt der Zweiteilung des Gesamtprodukts in v + mdie Dreiteilung in c + v + m an. In seinem „Dritten [socialen] Brief“ führt er über die Reproduktionsformen der Sklavenwirtschaft aus: „Weil der Herr darauf halten wird, daß ein Teil der Sklavenarbeit darauf verwandt werde, die Felder, Herden und Werkzeuge in der Landwirtschaft und Fabrikation in gleichem Zustande zu erhalten oder auch zu verbessern, so wird das, was heute ‚Kapitalersatz‘ genannt wird, sich so vollziehen, daß ein Teil des nationalen Produkts der Wirtschaft immer gleich unmittelbar und ohne Dazwischenkunft des Tausches und selbst des Tauschwerts zur Instandhaltung des Vermögens verwandt wird.“[2] Und zur kapitalistischen Reproduktion übergehend: „Es wird also jetzt ein Wertteil des Arbeitsprodukts zur Instandhaltung des Vermögens oder als ‚Kapitalersatz‘ verwandt oder berechnet; es wird ein Wertteil des Arbeitsprodukts in dem Geldlohn der Arbeiter zum Unterhalt derselben verwandt, und es bleibt endlich ein Wertteil desselben in den Händen der Grund-, Kapital- und Arbeitsproduktbesitzer als deren Einkommen oder als Rente zurück.“[3]

Hier haben wir ausdrücklich die Dreiteilung in konstantes Kapital, variables Kapital und Mehrwert, und ebenso formuliert er nochmals ausdrücklich in diesem „Dritten [socialen] Brief“ als Eigentümlichkeit seiner

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[1] l. c., Bd. II, S. 144. – [Fußnote im Original]

[2] l. c., Bd. II, S. 146. – [Fußnote im Original]

[3] l. c., Bd. II, S. 155. – [Fußnote im Original]