um nicht Feststellung objektiver ökonomischer Gesetze, sondern bloß Gegenstand sittlicher Entrüstung. Die Behauptung der klassischen Schule, „die Arbeit habe nicht mehr Wert, als sie Lohn bekomme“, nennt Rodbertus „zynisch“ und nimmt sich vor, „die Reihe von Irrtümern“ aufzudecken, die zu diesem „krassen und unmoralischen Schlusse“ geführt haben.[1] „Eine ebenso entehrende Vorstellung als die war, welche den Arbeitslohn nach dem notwendigen Unterhalt oder wie eine Maschinenreparatur schätzen ließ, hat auch bei der zur Tauschware gewordenen Arbeit, diesem Prinzip aller Güter, von einem ‚natürlichen Preise‘ oder von ‚Kosten‘ wie bei dem Produkt derselben gesprochen und diesen natürlichen Preis, diese Kosten der Arbeit in den Güterbetrag gesetzt, der nötig sei, um die Arbeit immer wieder auf den Markt zu bringen.“ Dieser Warencharakter und die entsprechende Wertbestimmung der Arbeitskraft sind indes nichts als boshafte Verirrung der Freihandelsschule, und statt wie die englischen Ricardoschüler auf den Widerspruch innerhalb der kapitalistischen Warenproduktion: zwischen der Wertbestimmung der Arbeit und der Wertbestimmung durch die Arbeit, hinzuweisen, zeiht Rodbertus als guter Preuße die kapitalistische Warenproduktion des Widerspruchs – mit dem geltenden Staatsrecht. „Welch ein törichter, unbeschreiblicher Widerspruch in der Auffassung derjenigen Nationalökonomen“, ruft er, „welche die Arbeiter in ihrer rechtlichen Stellung über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden und zugleich sie nationalökonomisch nur immer als Ware behandeln lassen wollen!“[2]
Es fragt sich nur noch, weshalb sich die Arbeiter eine so törichte und schreiende Ungerechtigkeit gefallen lassen – ein Einwurf, der zum Beispiel von Hermann gegen die Ricardosche Werttheorie erhoben wurde. Darauf antwortet Rodbertus: „Was hätten die Arbeiter tun sollen, wenn sie sich nach ihrer Freilassung jene Vorschrift nicht hätten gefallen lassen wollen? Stellen Sie sich deren Lage vor! Die Arbeiter sind nackt oder in Lumpen freigelassen worden, mit nichts als ihrer Arbeitskraft. Auch war mit der Aufhebung der Sklaverei oder der Leibeigenschaft die moralische oder rechtliche Verpflichtung des Herrn, sie zu füttern oder für ihre Notdurft zu sorgen, fortgefallen. Aber ihre Bedürfnisse waren geblieben; sie mußten leben. Wie sollten sie mit ihrer Arbeitskraft für dies Leben sorgen? Von dem in der Gesellschaft vorhandenen Kapital nehmen und damit ihren Unterhalt produzieren? Aber das Kapital in der Gesellschaft gehörte schon anderen als ihnen, und die Vollstrecker des ‚Rechts‘ hätten es