Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 5, 4. Auflage, Dietz Verlag Berlin 1990, S. 194

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Gesellschaft auf diese Realisierung des Arbeitslohns reduziert! Doch dann kommt das schönste: Dieser in den Brennpunkt des Wirtschaftslebens gerückte Austausch zwischen den Arbeitern und den Unternehmern ist bei näherem Zusehen gar keiner, er findet überhaupt nicht statt. Denn nachdem alle Arbeiter ihren Lohn in Naturalien, und zwar in der Hälfte ihres eigenen Produkts erhalten haben, kann jetzt nur noch der Austausch unter den Arbeitern selbst stattfinden, indem die einen ihren in lauter Kleidungsstücken, die anderen den in lauter Nahrungsmitteln und die dritten den in lauter Möbeln bestehenden Lohn nunmehr so untereinander austauschen, daß jeder Arbeiter seinen Lohn zu je einem Drittel in Nahrung, Kleidung und Möbeln realisiert. Mit Unternehmern hat dieser Austausch nichts mehr zu tun. Diese sitzen ihrerseits mit ihrem Mehrwert, der in der Hälfte aller von der Gesellschaft hergestellten Kleider, Nahrungsmittel und Möbel besteht, da und wissen allerdings, drei Mann, die sie sind, nicht, „wohin“ mit dem Krempel. Doch gegen dieses von v. Kirchmann angerichtete Malheur würde auch keine noch so generöse Verteilung des Produkts etwas helfen. Im Gegenteil, je größer die Portion des gesellschaftlichen Produkts, die den Arbeitern zugewiesen wäre, um so weniger hätten sie mit den Unternehmern bei ihrem Austausch zu tun, es würde nur der gegenseitige Austausch der Arbeiter untereinander an Umfang zunehmen. Allerdings würde auch der die Unternehmer bedrückende Haufe von Mehrprodukt entsprechend zusammenschmelzen, aber nicht etwa weil dadurch der Austausch dieses Mehrprodukts erleichtert, sondern nur weil der Mehrwert selbst abnehmen würde. Von einem Austausch des Mehrprodukts zwischen Arbeitern und Unternehmern könnte nach wie vor keine Rede sein. Man muß gestehen, daß die hier auf verhältnismäßig kleinem Raum zusammengetragene Anzahl von Kindereien und ökonomischen Absurditäten sogar jenes Maß übersteigt, das einem preußischen Staatsanwalt zugute gehalten werden darf – v. Kirchmann war bekanntlich Staatsanwalt, und zwar zu seinen Ehren ein disziplinarisch zweimal gemaßregelter Staatsanwalt. Trotzdem geht v. Kirchmann nach seinen wenig versprechenden Präliminarien direkt auf die Sache los. Er sieht ein, daß die Unverwendbarkeit des Mehrwerts hier durch seine eigene Prämisse gegeben ist: durch die konkrete Gebrauchsgestalt des Mehrprodukts. Er läßt nun die Unternehmer mit der halben als Mehrwert angeeigneten gesellschaftlichen Arbeitsmenge nicht „ordinäre Waren“ für die Arbeiter, sondern Luxuswaren herstellen. Da es „Wesen der Luxusware ist, daß sie dem Konsumenten es möglich macht, mehr an Kapital und Arbeitskraft zu verbrauchen als bei den ordinären Waren mög-

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