Form äußert sich darin, daß die sachlichen Produktionsmittel eben als c, als Kapital fungieren, d. h. als Eigentum von Nichtarbeitenden, als Gegenpol proletarisierter Arbeitskräfte, als Gegenstück der Lohnarbeit. Das v, variables Kapital, ist Summe der in der Gesellschaft während der Jahresproduktion tatsächlich gezahlten Löhne. Auch diese Tatsache hat eine reale objektive Existenz, wenn sie gleich in einer Unzahl von Einzellöhnen zum Vorschein kommt. In jeder Gesellschaft ist die Anzahl der tatsächlich in der Produktion angespannten Arbeitskräfte und ihre jährliche Erhaltung eine Frage von grundlegender Wichtigkeit. Die besondere kapitalistische Form dieser Kategorie als v, als variables Kapital, besagt: 1., daß die Existenzmittel der Arbeitenden ihnen als Lohn, d. h. als Preis ihrer verkauften Arbeitskraft, entgegentreten, als Kapitaleigentum anderer, Nichtarbeitender, Besitzer der sachlichen Produktionsmittel; 2. als eine Geldsumme, d. h. bloß als Wertgestalt ihrer Lebensmittel. Das v drückt aus sowohl, daß die Arbeitenden „frei“ sind – in doppeltem Sinne: persönlich frei und frei von allen Produktionsmitteln – als daß die Warenproduktion die allgemeine Form der Produktion in der gegebenen Gesellschaft ist.
Endlich das m – Mehrwert – stellt die Gesamtsumme aller von den Einzelkapitalisten erzielten Mehrwerte dar. In jeder Gesellschaft wird Mehrarbeit geleistet und wird z. B. auch in der sozialistischen Gesellschaft geleistet werden müssen. In dreifachem Sinne: als Arbeitsquantum zur Erhaltung Nichtarbeitender (Arbeitsunfähiger, Kinder, Greise, Gebrechlicher, öffentlicher Beamten und sog. liberaler Berufe, die am Produktionsprozeß nicht unmittelbar teilnehmen[1]), als Assekuranzfonds der Gesellschaft für elementare Unglücksfälle, die den jährlichen Ausfall der Produktenmasse gefährden (Mißernte, Waldbrand, Überschwemmungen), endlich als Fonds zur Erweiterung der Produktion, sei es infolge des Bevölkerungszuwachses, sei es infolge der kulturellen Hebung der Bedürfnisse. Die kapitalistische Form äußert sich in doppelter Hinsicht: 1. darin, daß die Mehrarbeit als Mehrwert, d. h. in Warenform und in Geld realisierbar geleistet wird, 2. darin, daß sie als Eigentum nichtarbeitender Besitzer der Produktionsmittel zum Vorschein kommt.
Die beiden Figuren v + mendlich stellen zusammen gleichfalls eine objektive Größe von allgemeiner Gültigkeit dar: die Gesamtsumme der in
[1] Die Arbeitsteilung zwischen geistiger und materieller Arbeit braucht in einer planmäßig geregelten, auf Gemeineigentum der Produktionsmittel basierten Gesellschaft nicht an besondere Kategorien der Bevölkerung geknüpft zu sein. Sie wird sich aber jederzeit in dem Vorhandensein einer gewissen Anzahl geistig Tätiger äußern, die materiell erhalten werden müssen, wobei die Individuen diese verschiedenen Funktionen abwechselnd ausüben mögen. – [Fußnote im Original]