Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 5, 4. Auflage, Dietz Verlag Berlin 1990, S. 336

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Einer der Pekinger Zensoren wurde mit der Untersuchung der Frage beauftragt und gab folgendes Gutachten ab:

„Ich habe in Erfahrung gebracht, daß die Opiumraucher nach diesem schädlichen Medikament ein so heftiges Verlangen haben, daß sie alles aufbieten, um sich dessen Genuß zu verschaffen. Wenn sie das Opium nicht zur gewohnten Stunde erhalten, fangen ihre Glieder an zu zittern, dicke Schweißtropfen fließen ihnen von der Stirn und über das Gesicht, und sie sind unfähig, die geringste Beschäftigung vorzunehmen. Bringt man ihnen aber eine Pfeife mit Opium, atmen sie einige Züge davon ein und sind sogleich geheilt.

Das Opium ist daher für alle, die es rauchen, ein notwendiges Bedürfnis geworden, und man darf sich gar nicht wundern, daß sie, wenn sie von der Ortsbehörde zur Verantwortung gezogen werden, weit lieber jede Züchtigung ertragen als den Namen desjenigen offenbaren, der ihnen das Opium liefert. Zuweilen erhalten die Ortsbehörden auch Geschenke, um dieses Übel zu dulden oder um eine eingeleitete Untersuchung aufzuhalten. Die meisten Kaufleute, die Handelsartikel nach Kanton bringen, verkaufen auch Opium als Schmuggelware.

Ich bin der Ansicht, daß Opium ein weit größeres Übel ist als das Spiel und daß man daher den Opiumrauchern keine geringere Strafe auferlegen sollte als den Spielern.“

Der Zensor schlug vor, daß jeder überführte Opiumraucher zu 80 Bambushieben, einer, der den Verkäufer nicht angeben wolle, zu 100 Hieben und dreijähriger Verbannung verurteilt werden sollte. Und mit einer für europäische Behörden unerhörten Offenherzigkeit schloß der bezopfte Cato von Peking sein Gutachten: „Es scheint, daß das Opium zumeist durch unwürdige Beamte von außerhalb eingeführt wird, die im Einverständnis mit gewinnsüchtigen Kaufleuten es ins Innere des Landes befördern, wo zuerst junge Leute aus guter Familie, reiche Private und Kaufleute sich dem Genuß zuwenden, der sich endlich auch bei dem gemeinen Manne verbreitet. Ich habe in Erfahrung gebracht, daß sich in allen Provinzen nicht allein unter den Zivilbeamten, sondern auch in der Armee Opiumraucher befinden. Während die Beamten der verschiedenen Bezirke durch Edikte das gesetzliche Verbot des Verkaufs des Opiums von neuem einschärfen, rauchen ihre Eltern, Verwandten, Untergebenen und Diener nach wie vor, und die Kaufleute benutzen das Verbot, den Preis zu steigern. Selbst die Polizei, die ebenfalls dafür eingenommen ist, kauft diesen Artikel, statt zu seiner Unterdrückung beizutragen, und dies ist auch der Grund, weshalb alle Verbote und Verfügungen unberücksichtigt blei-

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