den Großfamilienkommunismus zu beseitigen, war dabei immer noch nicht erreicht. Das einzige, was wirklich und unzweifelhaft bei alledem erreicht wurde, war eine tolle Bodenspekulation, ein üppig gedeihender Wucher und der wirtschaftliche Ruin der Eingeborenen.
Das Fiasko der gewaltsamen Einführung des Privateigentums führte darauf zu einem neuen Experiment. Obwohl das algerische Generalgouvernement schon 1890 eine Kommission eingesetzt hatte, die die Gesetze von 1873 und 1887 nachgeprüft und verurteilt hat, dauerte es noch 7 Jahre, bis die Herren Gesetzgeber an der Seine sich zu einer Reform im Interesse des ruinierten Landes aufrafften. Bei der neuen Schwenkung hat man von der zwangsweisen Einführung des Privateigentums von Staats wegen im Prinzip abgesehen. Das Gesetz vom 27. Februar 1897 sowie die Instruktion des algerischen Generalgouverneurs vom 7. März 1898 sehen hauptsächlich die Einführung des Privateigentums auf freiwilligen Antrag der Eigentümer oder der Erwerber vor.[1] Da jedoch bestimmte Klauseln auch die Einführung des Privateigentums auf Antrag eines Eigentümers ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer des Grund und Bodens für zulässig erklären und da ferner ein „freiwilliger“ Antrag der verschuldeten Besitzer unter dem Drucke des Wucherers jeden Augenblick nach Wunsch herbeigeführt werden kann, so öffnet auch das neue Gesetz der weiteren Zernagung und Ausplünderung der Stammesländereien und der Großfamilienbesitzungen durch französische und eingeborene Kapitalisten Tür und Tor.
Die achtzigjährige Vivisektion an Algerien findet namentlich in der letzten Zeit um so schwächeren Widerstand, als die Araber durch die Unterwerfung einerseits Tunesiens 1881[2], anderseits neuerdings Marokkos[3] von dem französischen Kapital immer mehr eingekreist und ihm rettungslos preisgegeben werden. Das jüngste Ergebnis des französischen Regimes in Algerien ist die Massenauswanderung der Araber nach der asiatischen Türkei.[4]
[1] Vgl. G. K. Anton: Neuere Agrarpolitik in Algerien und Tunesien. In: Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, 1900, S. 1341 ff. – [Fußnote im Original]
[2] Nach dem Einmarsch französischer Truppen am 24. April 1881 in Tunis hatte Frankreich Tunesien den Vertrag von Bardo aufgezwungen, der das Land faktisch zu einem französischen Protektorat machte. Das tunesische Volk antwortete mit einem Aufstand, der nach grausamen Strafexpeditionen im November 1881 von französischen Truppen endgültig niedergeschlagen wurde.
[3] Am 30. März 1912 hatte Frankreich vom marokkanischen Sultan unter dem Druck der Besetzung der wichtigsten Städte des Landes die Unterzeichnung des Vertrages von Fes erzwungen, durch den das französische Protektorat über Marokko errichtet wurde. Dagegen erhoben sich im April und Mai 1912 zahlreiche Araber- und Berberstämme. Französische Truppen schlugen Ende Mai 1912 die Erhebung nieder und besetzten die Küstenebenen.
[4] In seiner Rede am 20. Juni 1912 in der französischen Abgeordnetenkammer führte der Berichterstatter der Kommission für die Reform des „Indigenats“ (der administrativen Justiz) in Algerien, Albin Rozet, die Tatsache an, daß aus dem Bezirk Setif Tausende Algerier emigrieren. Aus Tlemcen sind im vergangenen Jahre in einem Monat 1200 Eingeborene ausgewandert. Das Ziel der Auswanderung ist Syrien. Ein Auswanderer schrieb aus seiner neuen Heimat: „Ich habe mich jetzt in Damaskus niedergelassen und bin vollkommen glücklich. Wir sind hier in Syrien zahlreiche Algerier, die gleich mir ausgewandert sind und denen die Regierung Grund und Boden bewilligt sowie die Mittel zu seiner Bearbeitung erleichtert hat.“ Die algerische Regierung bekämpft die Auswanderung in der Weise, daß sie – die Pässe verweigert. (Siehe Journal officiel vom 21. Juni 1912, S. 1594 ff.) – Im Original mit **.