Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.1, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 568

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sozialistische Jugendbewegung erstrebt, muß das Schlußergebnis eines normalen geistig-sittlichen Entwicklungsprozesses sein. Zu diesem Zwecke muß sich die sozialistische Jugendbewegung vor allem die Wissenschaften nutzbar machen, auf deren Resultaten der Sozialismus als Weltanschauung beruht – Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften – wie auch der persönlich hebenden Bildungselemente des Natur- und Kunstgenusses. Zu diesem Zwecke muß sie aber auch bei Vermittlung des Bildungsstoffes wie der Prägung ihres gesamten inneren und äußeren Lebens berücksichtigen, was die moderne Pädagogik betreffs der gesunden Entwicklung der leiblichen und geistigen Kräfte festgestellt hat.

[Auf den linken Rand setzt Rosa Luxemburg neben die von ihr unterstrichenen Naturwissenschaften ein ? und bemerkt:] Der Sozialismus als solcher basiert kaum auf Naturw.

[Die Streichung begründet sie wie folgt:] Würde ich streichen, denn was ist eigentl. diese „moderne Päd.“?

V.

Die sozialistische Jugendbewegung kann die ihr gestellte Aufgabe nur erfüllen als spezifisches Organ, beziehungsweise Glied des allgemeinen proletarischen Emanzipationskampfes, von dem sie Ziel und Inhalt empfängt. Sie muß daher in engstem geistigen und soweit es möglich ist auch organisatorischem Zusammenhang mit den reifen Trägern dieses Kampfes bleiben, auf deren Unterstützung durch Rat und Tat sie als eine Bewegung reifender Kräfte angewiesen ist. Gleichzeitig bedarf sie aber zur erfolgreichen Erfüllung ihrer spezifischen Aufgabe der eigenen Organisation. Diese muß entsprechend dem Ziel – Entwicklung der einzelnen Persönlichkeit zu einem vollwertigen und seiner Verantwortlichkeit bewußten Glied der sozialen Gemeinschaft der Erziehung der prol. Jugend zum bewußten und organisierten Handeln als Masse im modernen Klassenkampf – volles Selbstbestimmungsrecht besitzen.

[Auf linkem Rand:] Eine zu individualistische Begründung.

Die Schranke ihres Selbstbestimmungsrechts bildet nicht die Autorität der Organisationen Erwachsener, welche das alte Familienverhältnis zwischen Eltern und Kindern sozial reproduzieren würde, sondern die Solidarität lediglich das Interesse der Gesamtbewegung der Klasse.

[Auf linkem Rand:] unklare Fassung.

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