Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.1, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 201

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Notizen über Lassalle

[1]

Lassalle: NB

Die idealistische Entgegenstellung der indiv. Willensfreiheit auf rechtlichem Gebiete der Unfreiheit oder gesellsch. Abhängigkeit auf ökon. Gebiete! 39 ff.[2]2 Natürlich keine Note von Bernstein, ja, teilweise Zustimmung. S. Note auf S. 39![3]3

Lass.

Scharfe Hervorhebung des Widerspruchs zwischen dem gesellsch. Char. der Produktion (im Großbetrieb) u. dem indiv. Charak. der Aneignung. S. 59.[4]4

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[1] Überschrift der Redaktion.

[2] Inhaltlicher Kerngedanke von Lassalle: „Wenn Jemand raubt oder mordet oder irgendeine andere Handlung begeht, so ist er als Einzelner der alleinige Urheber derselben. Sie ist ein Produkt seiner Willensfreiheit!

Da es lediglich in dem freien Willen des Individuums stand, diese Handlungen zu begehen oder nicht, so ist auch die nothwendige und klare Folge, daß jeder verantwortlich ist für das, was er gethan hat, daß hier also lediglich individuelle ‚Zurechnungsfähigkeit und Selbstverantwortung‘ eintritt.

Das ökonomische Gebiet dagegen unterscheidet sich von dem juristischen durch den ganz kleinen Unterschied, daß während auf dem Rechtsgebiet Jeder verantwortlich ist für das, was er gethan hat, auf ökonomischem Gebiet umgekehrt heutzutage Jeder verantwortlich ist, für das, was er nicht gethan hat.“ Siehe Ferd. Lassalle’s Reden und Schriften. Neue Gesamt-Ausgabe. Mit einer biographischen Einleitung herausgegeben von Ed. Bernstein, London, Dritter Band, Berlin 1893, S. 39.

[3] Fußnote 1) lautet: „Selbst dies ist, wie bekannt, nur in bedingtem Maße der Fall. Aber trotzdem er den Unterschied, der zwischen juristischer und ökonomischer Selbstverantwortlichkeit besteht, hier übertreibt, hat Lassalle doch im Kern der Sache unbedingt Recht. D. H.“ Siehe ebenda, S. 39.

[4] Bei Lassalle heißt es: „Während also die große Produktion der modernen Gesellschaft schon heut eine gemeinsame, cooperative ist, ist – und das ist einer der Grundwidersprüche der heutigen Gesellschaft – die Distribution (die Vertheilung der erzeugten Produkte) keine gemeinsame, sondern eine individuelle, d. h. das Produkt geht nicht nur als Gegenstand, sondern auch seinem Werthe nach in das individuelle Eigenthum des Unternehmers über, der es für seinen alleinigen Gewinn verwerthet, […] sämtliche Arbeiter aber […] nach dem Lohngesetz ausbeutet. […]

Diese schon heut bestehende Gemeinsamkeit in der Produktion und dieser äußerste Individualismus in der Distribution – das ist der tiefe Widerspruch, durch welchen von der heutigen menschlichen Gesellschaft ‚die Arbeit in Form und Art ihrer Verrichtung wesentlich bestimmt wird‘; ein Widerspruch, den wir weiter unten näher analysiren und in seine weitern Konsequenzen für die gesellschaftliche Arbeit verfolgen werden.“ Siehe ebenda, S. 59.