Bestimmung der Zahl der Gesellen und Lehrlinge bei jedem Meister.
Hatte zur Folge, daß alle Gesellen und Lehrlinge etwa die gleiche Menge Arbeit zu leisten hatten, dann aber auch, daß nicht zu viele Meister ausgebildet wurden.
Bestimmung über die Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Handwerkern. Das heißt, das Arbeitsgebiet jeder Zunft wurde abgegrenzt von einer Nachbarzunft, damit keine Streitigkeiten über das Arbeitsgebiet der einzelnen entstanden. Führte zu technischer Vervollkommnung des Handwerks.
Die Hutmacherei allein war unter fünf besondere Zünfte verteilt. Die Messerschmiede durften kein Heft für die Messer anfertigen, und die Heftmacher keine Klinge. Kerzen aus altem Wachs wurden streng unterschieden von Kerzen aus neuem Wachs und gehörten zu zwei verschiedenen Zünften. Zimmerleute wurden scharf abgegrenzt von den Schreinern.
Da solche Übergriffe auf Schritt und Tritt stattfanden, entstanden unaufhörliche Zunftprozesse.
Wenn in einem Handwerk Leute fehlten, zu wenig Meister waren, dann durften von auswärts welche in die Stadt gebracht werden, aber nur durch den Rat der Stadt unter Zustimmung der Zunftvorsteher.
Die Regelung der Produktion innerhalb jeder Zunft. Die Summe der Aufträge, die eine Zunft in der Stadt kriegen konnte, mußte gleichmäßig unter die einzelnen Meister verteilt werden, damit alle Meister gleich gut leben konnten. Es war jedem Meister verboten, mehr als ein Werk auf einmal zu übernehmen, damit sein Nachbar auch leben konnte. Es war verboten, sich untereinander die Kunden wegzuholen und die Preise zu unterbieten.
Dann gab es Bestimmungen über den Ankauf des Rohstoffes, damit nicht besondere Vorteile für einzelne Meister vorkamen. Zum Beispiel in Lübeck war jeder Schwertfeger verpflichtet, wenn er außerhalb der Stadt Rohstoffe einkaufen wollte, das drei Tage vorher der Zunft anzumelden. …
Das Handwerk bezog seine Rohstoffe vom Lande. Von der Stadt und nachher von den Zünften wurden feste Preistaxen für alle Rohstoffe und Handwerksprodukte festgesetzt.
Vorschriften über die Technik der Produktion.
Bestimmungen über die Dauer der Lehrzeit.
Bestimmungen über die Wanderschaft.
Bestimmungen über die Anfertigung des Meisterwerks, das für die Erwerbung des Meisterrechts notwendig war.
Bestimmungen über das Produktionsverfahren.
Z. B. bei den Kerzenmachern wurde genau bestimmt, wie viel Fett, wie sie das zu verarbeiten hatten usw.
Im allgemeinen hatten die Zunftbestimmungen überall zum Zwecke sowohl eine Sicherung der reellen Produktion für die Abnehmer in der Stadt, wie eine Sicherung der Exi-