Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.1, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 470

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1237. In Goslar 1219 vom Kaiser verboten, in Eßlingen 1275, in Frankfurt 1366, in Freiburg 1454 (also noch im 15. Jh.), in Ulm 1312, in Würzburg vom Bischof verboten 1279, in Erfurt 1264, in Regensburg verboten von den Herzögen von Bayern 1384, in Wien 1278 von Rudolf von Habsburg.

Diese Verbote charakterisierten erstens die Richtung der Politik der Kaiser. Es war eine direkte Stellungnahme gegen die aufstrebenden Handwerker. Die Verbote währten durch Jahrhunderte, aber diese Verbote blieben gänzlich erfolglos.

Die frühesten Zünfte in den Städten überhaupt waren die der Kaufleute, der Gewandschneider, der Schneider (?), der Tuchmacherei.

Die Kaufleute brauchten eine Zunft, um sich zu schützen. Sie konnten die ersten Zünfte sein, weil sie persönlich frei waren. Sie waren ehemalige Patrizier.

Die Textilindustrie führte so früh zu Zünften, weil sie am meisten einen großen Bedarf befriedigt. Sie sind am zahlreichsten und befreien sich deshalb am frühesten vom Hof.

Das Wesen der Zunft

Das Unterscheidende der Zunft von der Innung am Fronhof ist: Die Zunft wählt sich den Meister selbst. Außerdem können jetzt alle Handwerker selbst freie Meister werden und dürfen sich selbst Lehrlinge und Gesellen halten.

Die Zunftorganisation ist eine Organisation von freien Meistern.

Jede Zunft hat einen Vorstand, den sie frei wählt. Das ist ein Überbleibsel der früheren Zeit, es stammt daher, daß, als die Innungen noch gänzlich unter dem Hofrecht standen, sie einen Meister hatten, der die Arbeit beaufsichtigte.

Dann kommt die Übergangszeit. Die Innungen befreien sich, aber es bleiben noch Leistungen, die aber nur von einem Teil der Meister im Namen der Zunft geleistet werden. Diese Meister …

Der Vorstand war also zunächst noch vom Hof ernannt.

Die Entwicklung geht dann dahin, daß auch dieser Vorstand frei gewählt wird und die Interessen der freien Zunft zu leiten hat.

Die Zunftvorsteher wurden ursprünglich nur auf ein oder mehrere Jahre gewählt, später lebenslänglich. Es durften zu Vorstehern auch solche gewählt werden, die nicht Zunftmeister waren.

Die Einsetzung des Zunftmeisters in sein Amt geschah meist in feierlicher Weise. Er hatte die Geschäfte der Zunft, die Bewirtung wandernder Handwerker zu besorgen. Bei wichtigen Angelegenheiten mußte die Zunft entscheiden. Diese Zunftversammlungen hießen Morgensprache usw.

Zunftversammlungen ein- bis dreimal im Jahre. Sie nahmen Rechnungen vor, nahmen Waren … und erließen Handwerksordnungen. Das Haus, in dem die Zunftversammlungen stattfanden, hieß Gildenhaus. In Berlin hieß es Convent, manchmal hieß es auch Stube. Bei reichen Zünften waren die Zunfthäuser wahre Paläste. In den

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