Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.1, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 460

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von Leuten, die ganze Umgebung der Herrschaft muß auch feiner leben als die übrigen.

Die Mark aber beschränkt sich bei der Anstellung von Handwerkern auf das Minimum, denn die Mark muß ja die Handwerker selbst erhalten.

Am Fronhof aber ist die ökonomische Möglichkeit der Erhaltung einer größeren Zahl von Handwerkern gegeben durch die Arbeit der anderen. Die Möglichkeit, mehrere Handwerker zu haben, ist gegeben durch die Verfügungsmöglichkeit des Hofrechts.

Dazu kommen die immer steigenden Bedürfnisse. So differenziert sich das Handwerk und verfeinert sich.

Wie aber geschieht diese Verfeinerung?

Durch Vorbilder und Anregungen, durch das Zusammenarbeiten mehrerer Handwerker. Über ihnen steht ein Beamter des Hofes, der ihnen die Arbeit vorschreibt. Daraus ergibt sich eine Arbeitsteilung und daraus Verfeinerung.

Auf dem flachen Lande in der Mark aber gab es nur wenige Handwerker, und sie arbeiteten seit Jahrhunderten nach althergebrachten Methoden, immer dasselbe.

In Griechenland gab die Sklaverei die Möglichkeit, durch das Verfügungsrecht über fremde Arbeitskräfte mehrere Arbeitskräfte zusammenzubringen, sie einheitlich zu leiten, dadurch eine Arbeitsteilung und dadurch eine Verfeinerung der Arbeit herbeizuführen.

Nun sehen wir dasselbe auf dem Boden des Fronhofs, wieder ein Herrschaftsverhältnis, das dazu führt, einen ökonomischen Fortschritt zu erzielen, wenn es auch für den Handwerker Erniedrigung war.

Je mehr sich der Feudalismus entwickelt, um so mehr wächst die Anzahl der Handwerker. Z. B. in Hamburg ganze Straßen, in denen die Handwerker angesiedelt wurden. Die Handwerker stehen ganz unter dem Hofrecht, werden vom Hof erhalten, bekommen von ihm die Arbeit, für ihn arbeiten sie.

Auf diese Weise eine immer größere Ansammlung von Arbeitern im Fronhof.

So sammeln sich allmählich sowohl mit der steigenden Produktivität als dem Zusammenfluß der Arbeitskräfte mehr Produkte, als der Fronhof selbst konsumieren kann. Es ergibt sich die ökonomische Möglichkeit, für andere in der Stadt zu arbeiten. Für einen hofhörigen Knecht, der nur für seinen Herrn arbeitet, gehört dazu eine Erlaubnis des Herrn, für andere arbeiten zu dürfen. – Der Grundherr gab die Erlaubnis, aber der Handwerker mußte eine Entschädigung geben. Die Handwerker kamen dadurch in die Möglichkeit, sich selbst zu erhalten. Darum gab die Herrschaft die Erlaubnis ganz gern.

Die Altfreien in der Stadt kauften das, was die Handwerker erzeugten. Zum Feudalismus gehörten Reichtum und Prunk. Und je reicher die Knechte wurden, um so üppiger konnten sie leben. Die Knechte blieben ja doch ihre fronpflichtigen Knechte.

Handwerker zuerst am Hofe der Fronherrschaft. Der Handwerker wird zuerst mit allen Hofhörigen vom Hofe aus erhalten als Höriger. Er arbeitet ausschließlich für

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