Holz und Wasser tragen, Kochen usw., auf dem Acker arbeiten, alles, was zu machen ist.
Botendienste zu Fuß und zu Pferde.
Im Lande Delbrück[1] gab es z. B. spezielle Wildbret-, Fisch- und Krebsträger.
Spanndienste, wenn die Herrschaft in die Kirche fährt, auf Reisen geht. Es gab
spezielle Weinreisen zum Kosten des jungen Weines.
Schiffsdienste, Rudern usw.
Baufronden: Herrschaftshäuser bauen, Küchen bauen usw.
Jagd- und Fischereifronden.
Treiberdienste.
Frontänze zur Belustigung der Herrschaft.
In Gera, in Schwarzburg-Rudolstadt, in der Pfalz usw. gab es z. B. spezielle Pfingsttänze.
Dann noch eine wichtige Kategorie:
Gerichtsgefälle für Abhaltung der Gerichtsbarkeit. Strafen wurden manchmal in Naturalien erhoben. Bei Streitigkeiten der Frauen mußten sie in Eiern und Käse entrichtet werden. Es bestand eine Bestimmung: „Wo sich zwei Weiber miteinander balgen, rupfen oder schlagen, so soll jede unserem gnädigen Herrn einen Malter Käse oder Eier zahlen.“
Die Verwandlung der Lieferungen und Leistungen in Geld beginnt schon im 12. Jh.
Lassalle: „Kapital und Arbeit“ (Seite 118-180) schildert die mittelalterliche Wirtschaft. Lassalle leitet die Hörigkeit von der Leibeigenschaft ab; aber es ist umgekehrt, erst ist die Hörigkeit, dann die Leibeigenschaft.[2]
Sklaverei und Fronwirtschaft, beide zuerst zur Deckung der eigenen Bedürfnisse. Aber in beiden kommt die Geldwirtschaft auf. Dadurch zerfällt die Form der Gesellschaft, in der nur für die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse gearbeitet wurde, und eine neue entsteht, die für den Handel produziert. Bei der Sklaverei führt das zum Verfall.
In der Fronwirtschaft wäre es wahrscheinlich zu demselben Resultat gekommen wie in der Sklaverei, wenn nicht ein neuer Ansatzpunkt entstanden wäre. Und zwar in den Städten. Der Anfang der Stadt ist das Dorf und der Fronhof.
Äußert sich in dem Verfall der Leistungskräfte, dem ökonomischen Zerfall der Wirtschaft. Die Bauern mußten immer mehr ihre Äcker vernachlässigen. Immer größerer Verfall des Landes, immer größerer körperlicher Zerfall der Bauern. Am schärfsten in Frankreich; die französische Revolution räumte damit auf. In Frankreich kam
[1] Gemeint ist die Landgemeinde Delbrück in der Soester Börde/Westfalen. Delbrück erhielt kein Stadtrecht, aber die Marktfreiheit. Siehe Georg Ludwig von Maurer: Geschichte der Städteverfassung in Deutschland. Erster Band, Erlangen 1869, S. 249, 360, Zweiter Band, Erlangen 1870, S. 137, 488 und 490.
[2] Siehe Ferd. Lassalle’s Reden und Schriften. Dritter Band, S. 108 f. und 180 ff.