zins, Marktgroschen für das Recht der Bauern, im Dorfe Markt abzuhalten, Wasserzins für die Benutzung des Wassers, ein Zins für Windmühlen; früher waren es Wassermühlen, dann wurden es Windmühlen, und da übertrug man das auf die Windmühlen, das hat sich bis heute erhalten. (Ist nachzulesen bei Wolff: „Die schlesische Milliarde“. Wolff war selbst ein Fronbauer, und sein Vater mußte dafür, daß er lernen sollte, vieles zahlen. Die „Schlesische Milliarde“ ist zuerst erschienen in der „Neuen Rheinischen Zeitung“. Damals war die Frage noch aktuell.)[1]
Viehsteuer ist die verwandelte Fron von Pferden, die die Hintersassen stellen mußten. Abgaben für Ausübung eines Handwerks, Abgaben für Erlernung irgendeines Berufs der Kinder, Abzugsgeld für Übersiedlung in ein anderes Dorf oder einen anderen Kreis.
Dann folgt eine dritte Kategorie, sie hat drei Namen: Kurmede, Besthaupt, Gewandrecht.
Das Recht der Erbschaft der Herrschaften, sie sind erster Erbe eines Bauern oder einer Bäuerin. Wenn ein Bauer starb, erhielt die Herrschaft das Beste aus der Herde oder das Beste aus dem Schrank. Es war gewöhnlich das beste Pferd, der beste Ochse, bis auf den Hahn. In einer Urkunde heißt es: „Sollte kein Vieh da sein und kein gutes Kleid, dann das beste Federbett, und fehlt das Kissen, so nimmt man die Haustür weg, weil sie auch viereckig ist.“ Ein echt mittelalterlicher Zug, es mischt sich Naivität mit einer großen Bestialität darin.
Vierte Kategorie: Verpflegungs- und Beherbergungsrecht des Herrn und seiner Gäste auf Reisen.
So heißt es: Da aber der Herr über Nacht bleiben will, so soll der Hofmann ihm ein Bett ausbreiten, darauf genug Kissen usw. Es war genau vorgeschrieben, wie das Bett sein mußte. Auch die ärmsten Bauern mußten das tun, es war vorgeschrieben, wie sie das Bett herzurichten hatten. Es war auch vorgeschrieben, was dem Herrn zu essen gegeben werden mußte. Die Bauern, bei denen der Herr schlief, mußten auch für die Ruhe des Herrn sorgen. Sie mußten die Frösche stillhalten, damit der Herr ruhig schlafen konnte. Das war vorgeschrieben in einer Urkunde einer alten [sic!] bei Trier. Diese Tatsache war ja eine der Klagen der französischen Bauern in der großen Revolution. Sie mußten ganze Nächte in den Teichen waten und mit Stöcken schlagen, damit die Frösche ruhig waren.
Kategorie der Eheschließungen. Zu Eheschließungen der Hörigen war Erlaubnis des Vogtherrn nötig und dazu eine Abgabe, das Ehegeld. Es trug verschiedenste Namen, je nach der Gegend Deutschlands, teils ziemlich drastische Namen: Schürzenzins, Hemdschilling, Bettzins usw.
[1] Siehe Wilhelm Wolff: Die schlesische Milliarde. Abdruck aus der „Neuen Rheinischen Zeitung“ März-April 1849. Mit einer Einleitung von Friedrich Engels, Hottingen-Zürich 1886. – Siehe auch Walter Schmidt: Wilhelm Wolff. Kampfgefährte und Freund von Marx und Engels 1846–1864, Berlin 1979.