Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.1, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 444

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Seit dem 8. Jh. hat der letztere schon den Vorsitz beim Hofgericht. Später hat jeder dieser Beamten schon einen ganzen Stab von Unterbeamten unter sich.

Die am Hof beschäftigten Handwerker bildeten ein Amt für sich, und an ihrer Spitze stand ein Hofbeamter, der die Arbeit vorschrieb und leitete.

Später noch dazu der Schreiber: Kanzelarius. Davon kommt her Kanzler.

Später ein spezieller Hofrichter oder Pfalzgraf.

Aus den Pfalzgrafen usw. wurden die kleinen Fürsten, die vielen deutschen Vaterländer.

Solche Höfe wurden die meisten größten Reichsstädte: Aachen, Mainz, Speyer, Regensburg, Worms, Ulm.

Nach dem Vorbild Karls des Großen wurde jede größere Grundherrschaft eingerichtet, nur mit dem Unterschied, daß sie [sic!]

Im 9., 10. Jh. wurde den Gutsherrschaften auch die hohe Gerichtsbarkeit übertragen, hauptsächlich der Blutbann. Namentlich haben die meisten Bistümer und sehr viele Abteien die gaugräfliche Gewalt übertragen bekommen.

Die Landeshoheiten sind aus den früheren Vasallen entstanden, die sich gänzlich unabhängig gemacht haben.

Auf der einen Seite erhebt sich immer mehr das frühere Gesinde zum Adel. Die früheren Benefizien auf Lebenszeit werden zum erblichen Gut und unabhängig vom Hof. Es bildet sich der hohe Adel heraus.

In der unteren Schicht verschwinden die verschiedenen Kategorien in eine große Masse der Bauern, die ganz in wirtschaftlicher Abhängigkeit von dem Adel steht.

Zugleich mit dem verschiebt sich natürlich auch das wirtschaftliche Verhältnis, Abgaben und Leistungen wachsen immer mehr.

Und dann bekommen wir die fertige Leibeigenschaft.

Wie früher Karl d. Gr. vorbildlich für die Gutshöfe war, so wurden in späteren Jahrhunderten die geistlichen zu Mustertypen der feudalen Gutsherrschaften.

Die Urkunden der Abtei Maurus Münster stammen aus dem 12. Jh.[1] Wir haben aber noch andere Beispiele.

So zwei Beispiele aus früheren Zeiten. Aus Frankreich aus der 2. Hälfte des 8. Jh. nach anderen Angaben aus dem 9. Jh.: Das Pfründenbuch-Polyptychon des Abtes Eminont. Aus der Abtei St. Germain des Prés.

Das zweite Dokument ist das Polyptychon des Heiligen Emilius von der Erbarchie [sic!] Reims aus dem Ende des 9. Jh.

Das Gebiet dieser beiden geistlichen Grundherrschaften war in zwei gleiche Teile geteilt. Der eine Teil war herrschaftliches Land und verbleibt in persönlicher Verwal-

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[1] Siehe Mitschriften der Parteischülerin Rosi Wolfstein in den Vorlesungen Rosa Luxemburgs 1912/13. In: GW, Bd. 7/1, S. 440 ff.