Urkunde aus dem Jahre 1. 1120;
2. 1144.
Zum Besitztum gehörten ein gewaltiges Territorium und eine Menge Dörfer. Daneben besaß die Abtei noch eine Menge Güter im Saargau und bezog außerdem als geistliche Herrschaft die Zehnten von den Dörfern.
Alle ihre Einkünfte gehörten der Abtei.
Die verschiedenen Einkünfte gehörten sämtlich dem Abt.
Er schuldete dem Bischof von Metz und dem deutschen Kaiser Herberge auf Reisen und ähnliche Vasallendienste.
Die Wirtschaft führte der Abt mit Hilfe folgender Hauptbeamter:
Der Vogt hielt dreimal jährlich im Namen des Abtes Gerichtstag, auf dem alle Untertanen sich zu stellen hatten. Der Vogt erhielt dadurch ein Drittel aller Gerichtsstrafen und bestimmte Naturalien: am Gerichtstag zu Weihnachten und Ostern zwei Ferkel, ein Wildschwein, zwei Laib Brot, sechs Maß Zucker, ein Maß Hafer und vier Maß Wein. Pfingsten: sechs einjährige Schafe, vier Brotlaibe, Hafer und Wein.
Die Ökonomie leitete der Intendant. Er leitete alle Arbeiten in den selbst bewirtschafteten Gütern. Hatte jedes Jahr an Johanni die Verträge mit den Dienstpflichtigen zu erneuern. Er bestimmte den Tag für Heumahd, den Preis der Weine für die Zeit, wo den Untertanen der Äbte gestattet war, sie zu verkaufen. Er sammelte die Abgaben ein, die der Hof von den Zinsbauern zu kriegen hatte.
Er wurde durch das zweite Drittel der Gerichtsstrafen und durch diverse Kälber sichergestellt, die er an bestimmten Tagen zu kriegen hatte.
An der Spitze jedes Dorfes stand ein Meier, der hier die Herrschaft vertrat. Er hatte eine Hufe Land für sich, schuldete aber dem Abt, wenn der ins Dorf zur Gerichtsbarkeit kam, Brot, Fleisch, vier Maß Wein usw.
Die Waldwirtschaft besorgten sechs Förster, die jeder zwei Hufen Land und einigen Waldnutzen hatten, dafür aber jährlich dem Abt ein Ferkel, vier Maß Wein, acht Brotlaibe, Hafer und eine Axt zu liefern hatten. Dem Vogt: sechs Maß Wein, sechs Hühner, sechs Brotlaibe.
Diese Hauptbeamten hatten noch einige Gehilfen hinter sich mit ähnlichen Bedingungen.
Die bäuerliche Bevölkerung besteht aus Freien, Zinspflichtigen und Hörigen.
Die ersten zahlten jährlich einen gewissen Zins pro Hufe. Ihre Zahl war gering. In der ganzen Herrschaft der Abtei gab es schon 1144 – in der zweiten Urkunde – bloß 80 freie zinspflichtige Bauern bei einer so riesigen Herrschaft.
Die große Masse bildeten die Hörigen, die dem Abt die verschiedensten Abgaben liefern mußten und außerdem zu drei Arbeitstagen in der Woche verpflichtet waren. Jede Hufe muß einen Mann zur Heumahd stellen, und alle kräftigen Männer müssen am Mähen teilnehmen. Jeder Mäher erhält einen Brotlaib und an einem Tag dazu Fleisch und Bier, am anderen Tag Brot und Wein. Jeder Hörige, der eine Hufe Land