Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.1, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 440

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Arbeitshäusern, Förster, Kellner usw. Jeder Wirtschaftszweig wurde durch einen bestimmten herrschaftlichen Beamten geleitet, der an seiner Spitze stand. Es gab also im Hof selbst: Oberbeamte, darunter Unterbeamte, solche die an der Spitze jedes einzelnen Zweiges wieder standen, und sie wohnten alle im Hof um die herrschaftliche Wohnung herum, innerhalb der Umzäunung des Hofes. An ihrer Spitze stand wieder ein vom König ernannter Herrschaftsrichter. Er hatte die Oberaufsicht über die Handwerker, die oberste Leitung sämtlicher Hofangelegenheiten und namentlich auch die Justiz. Die ist also hier zusammen mit der Wirtschaft. Er heißt später Schultheiß, Ammann, Amtmann oder Burgvogt.

Wenn der herrschaftliche Hof befestigt war und zugleich zum zeitweiligen Aufenthalt des Königs diente, hieß er Burg, und ein solcher Beamter hieß dann Burggraf. Der größte Teil der Ländereien wurde aber an unfreie und freie Bauern gegen bestimmte Abgaben und Leistungen abgegeben. Auch diese Bauern siedelten sich um den Königshof herum, und alles zusammen bildete eine Villa.

Die meisten Villen Karls d. Gr. wurden angelegt auf Staatsland – Ursprung: die ungeteilte Mark. Nach diesem Vorbild haben auch andere Grundbesitzer, Stifte, Klöster usw. ihre Grundherrschaft eingerichtet.

Die vom Hof aus auf eigene Rechnung bebauten herrschaftlichen Güter hießen damals Salländereien. Sie genossen große Freiheiten. Sie wurden z. B. öfter frei von den kirchlichen Zehnten. Aber für die Armenpflege und [?] mußten auch sie einen Zehnten entrichten, und der hieß dann Herrenzehnter.

(Die Einnahmen der Kirche wurden ja bekanntlich verwandt wie folgt: ein Drittel Armenpflege, ein Drittel Erhaltung der Kirche, ein Drittel zur eigenen Erhaltung der Geistlichkeit. Natürlich gingen dann alle drei Drittel an die Geistlichkeit. Ursprünglich waren ja alle Güter nur Armengut, aber das verschwand dann, und sie wurden Privatgüter der Geistlichen.)

Die große Masse der Bauern mußte alle drei Drittel zahlen.

Wo die Ländereien durch Bauern, Hintersassen, bearbeitet wurden, da war typisch für die Bewirtschaftung die Mark.

Wo die Bauern abhängige Kolonen bildeten, da wurde von der Herrschaft ein Teil als ungeteilt gelassen, der andere Teil verlost in einzelne Parzellen.

Also zum einen Teil die Markgenossenschaft das Vorbild der Wirtschaft, zum anderen Teil die römische Villa.

Nur der Unterschied, daß an der Spitze der Bauern nicht ein gewählter Markvorsteher steht, sondern ein Beamter, ein Schultheiß. Solche Dörfer hießen Schultheißendörfer, wovon viele in Schlesien und Brandenburg angelegt wurden.

Ein Bild einer solchen ausgebildeten Grundherrschaft, und zwar einer geistlichen, ist die Abtei Maurus Münster im Elsaß.

Zwei Urkunden, gefunden im Archiv. Es sind wirtschaftliche Register, was die Herrschaft besaß, was sie zu bekommen hatte, was sie zu leisten hatte.

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