Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.1, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 423

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Dann fast gleichzeitig ein Krieg mit Antiochus und Syrien, in Asien, südöstlich von Kleinasien, 192–189.

Dann der Griechische Krieg mit dem Aetorischen Bund 146, also gleichzeitig mit dem dritten Punischen.

Dann der Krieg in Spanien, die Unterwerfung Spaniens, 143–133.

Dann folgt der Krieg mit Numidien, liegt in Afrika (im Atlas von Putzger, 1909, Seite 3a,[1]16 östlicher Teil der Alten Welt), 111–105 v. Chr.

Ein Krieg mit Kimbern und Teutonen, 113–101 (Atlas von Putzger, Seite 9[2] im Norden).

Ein Krieg mit dem pontischen Königreich in Kleinasien, 88–64 (Atlas v. Putzger, Seite 9[3], im östl. Teil).

Mit Kelten, Gallischer Krieg, im heutigen Frankreich, 58–51.

Darauf die sog. Alexandrinischen Kriege in Ägypten im 30. Jahr v. Chr. G.

Das ist die Zeit, die die zweite Periode in der römischen Sklaverei umfaßt.

Ein Knäuel von Kriegen in immer weiterem Umfang, ein Zusammenstoß der griechisch-römischen Kultur mit allen umwohnenden zurückgebliebeneren Völkerschaften.

Alle diese Kriege waren siegreich für Rom. Sie endeten mit der Gründung des Römischen Reiches, Verwandlung aller dieser Länder in römische Provinzen, Tributpflicht, mit der Einführung des römischen Rechts dort.

Die Bauern waren das große Material in den Kriegen. Sie waren die Soldaten. Das brachte den völligen Verfall der bäuerlichen Wirtschaft mit sich, und die war der Eckstein des ganzen ökonomischen Lebens des Landes. Es werden der bäuerlichen Wirtschaft die Arbeitskräfte entzogen und ihr eine ungeheure Steuerlast aufgebürdet. Denn die Führung der Kriege erforderte Geldmittel, die das Römische Reich durch Steuern aufbrachte; sie fielen auf die bäuerliche Wirtschaft.

Diese beiden Wirkungen zeitigen die erste Phase der zweiten Periode: den Ruin der bäuerlichen Wirtschaft und die Bildung des Großgrundbesitzes. Die letztere kommt dadurch zustande, daß die Großgrundbesitzer die Bauern von ihrem Eigentum trennen, wenn sie ihre Schulden nicht zahlen können.

Da dem freien Bauern der eigene Boden unter den Füßen fortgezogen wurde, so hätte er zur Arbeitskraft des Großgrundbesitzes werden können. Da er aber ständig unter der Drohung stand, in den Krieg gerufen zu werden, so ist es für den Großgrundbesitzer, – auch wo er die Möglichkeit hat, freie Bauern einzustellen –, unbequem, ihn zu nehmen. Auch in den Pausen des Krieges stand der Bauer unter der Gefahr der Einberufung.

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[1] Siehe F. W. Putzger: Historischer Schul-Atlas, Leipzig 1877, S. 9.

[2] Siehe ebenda.

[3] Siehe ebenda.