Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.1, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 399

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Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands haften bei Fällen grober Pflichtverletzung mit ihrem Privatvermögen. Deshalb genießen sie besondere Vorteile. Entweder eine feste Vergütung oder Tantiemen, die Regel ist beides.

Die Aktie muß nach dem Gesetz nach einem bestimmten Termin eingelöst werden, der Termin wird von der Gesellschaft festgesetzt.

Der Bestand des Vermögens muß genau der Generalversammlung vorgelegt werden. Inventar und Bilanz muß vorgelegt werden.

In den Passiven muß der Ernennungsfonds enthalten sein. Der Reservefonds muß aus den Überschüssen gebildet werden, zur Deckung eventueller Verluste während des Jahres.

Jährlich muß ein ½0 des Reingewinns eingetragen werden, bis 10 Prozent des Gründungskapitals angesammelt ist. Was noch übrig bleibt, gibt Dividenden und Tantiemen. Wo jemand mit vollem Vermögen haftet, ist eine Kommanditgesellschaft.

Gesetz sieht eine Erhöhung des Aktienkapitals vor, wenn der Betrieb erweitert wird. Durch Ausgabe von Neuaktien sog Vorzugsaktien, denen ein Minimum von Dividenden durch Obligation, denen eine feste Verzinsung zugrunde liegt, daneben auch noch sonstige Vergütungen.

Die Zurückzahlung erfolgt durch Auslosung, hier bekommen die Besitzer in der Regel Vergünstigungen, indem ein höherer Betrag ausbezahlt wird.

Die Banken

Die Banken sind aus dem Geldhandel entstanden. Der Bankhalter vermittelt den Austausch von fremden Geld, ursprünglich saßen sie an einer Geld Holzbank. Diese Bankhalter hatten auch gute Aufbewahrungsgelegenheit für die Metalle. Deshalb wurden ihnen gegen entsprechende Vergütung das Geld der Kaufleute zur Aufbewahrung übergeben. Dann wurden diese Bankhalter beauftragt, von dem einen Kaufmann Zahlungen an einen anderen zu machen. Daraus bildete sich der Giro- und Scheckverkehr.

Die primitiven Formen sind zum Teil heute noch erhalten, z. B. Geldwechsel.

Aus den primitiven Formen hat sich das Depositenwesen entwickelt, aber aus dem geschlossenen hat sich das offene Depot gebildet, d. h. die Bank bekommt nichts für die Aufbewahrung, sondern sie zahlt dafür. Abgesehen von der Aufbewahrung von Schmucksachen und anderen Wertgegenständen. Der Depositenwechsel war schon im 14. Jh. in Venedig ausgebildet und der Giroverkehr.

Kreditwesen. Dockwarenges. Diskontogeschäft. Auszahlen der Wechsel, bevor sie fällig sind. Die Wechsel haben eine kurze Frist, gewöhnlich auf ein paar Monate. Für gewöhnlich ist ein bestimmter Diskontsatz festgesetzt.

Die Privatbanken haben in der Regel einen niederen Diskontsatz als die Reichsbank. Die letztere ist als Staatsbank verpflichtet, den Satz möglichst hochzuhalten. Die Privatbanken haben mehr Risikofreiheit.

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