wendet wird, muß dem Besitzer dafür eine Entschädigung bezahlt werden, der sogenannte Zins.
[Auf linkem Rand:] Seite 368 I Teil III Bd.[1]
Der Zins ist nichts anderes als industrieller Mehrwert, der an den Eigentümer des Kapitals abgeführt werden muß, sofern der Unternehmer nicht selbst Besitzer des Kapitals ist. Was dann noch übrig bleibt, ist der sogenannte Unternehmergewinn. Der Unternehmer hält den Unternehmergewinn für ein Äquivalent für seine Tätigkeit.
„Kapit[al]“, III. Bd. I Seite 356/57.[2] Im Gegensatz zum Zins, der ihm erscheint als eine Ausgabe für nichtgeleistete Arbeit.
Seite 369 III. Bd. I. Teil[3]
„ 373 III. „ „[4]
Aufsichtsrat. Tantiemen. 375[5]
Auf die Bildung der Profitrate hat es keinen Einfluß, ob das Kapital Eigentum ist oder ob es entliehen ist. Deshalb kann hier das Gesetz der Profitrate nicht zur Erklärung des Zinses angewandt werden.
Das Zinsgeben stellt sich als ein Privatverhältnis zwischen zwei Kapitalisten dar. Ein objektives Gesetz zur Erklärung des Zinses gibt es nicht. Sollen sich aber in dem Verhältnis zwischen Produktions- und Leihkapitalisten bestimmte Gesetze durchsetzen, so ist hier Voraussetzung, daß das Kreditwesen allgemein durchgebildet ist (Kleine, zersplitterte Kapitale können nur durch Zusammenziehen in der Produktion verwertet werden.)
Der Zins ist immer nur ein Teil der Profitrate, ist also immer kleiner. Der Zinsfuß hat die Tendenz, ständig zu fallen, natürlich macht er die Wellenbewegungen der Prosperität mit. Der Zins hat eigene Bewegungen. Er kann sowohl in der Krise als auch in der Prosperität den höchsten Stand erreichen. In den Prosperitätszeiten deshalb, weil dann die Nachfrage nach Kapital am stärksten ist, in der Krise deshalb, weil dann die Nachfrage nach Geld größer ist.
Diese Erscheinung basiert auf der Tatsache, daß Leihkapital sowohl als Kapital als auch als Geld fungieren kann.