Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.1, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 341

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Von 1896–1902 war eine wissenschaftliche Expedition bei den Kirgisen (nördlich vom Kaspischen Meer). Über diese Stämme lieferte uns auch der mehrfach erwähnte Kowalewski einiges Material. Außerdem wurde uns noch von folgenden Stämmen Material geliefert, von den Burjaten, am östlichen Hinterbaikalsee, Untersuchung 1897, von den Irkutsk, Bezirk Jenissijsk 1887–92, von den Jakuten durch Sieroszewski 1890, von den Altaistämmen durch Schwetzow, von den Nomaden des Kaukasus 1884–86. Alle diese Untersuchungen weisen zwei Merkmale auf. Erstens den Zerfall der Gentilgenossenschaft, zweitens den Übergang vom Nomadenleben zur Seßhaftigkeit und damit zur Markgenossenschaft.

Bei den Nomadenvölkern im östlichen Rußland finden wir, daß diese Nom mittra mit transportablen Zelten hin und her wandern, diejenigen des Kaukasus sind im Sommer auf den Bergen und im Tal.

Der Boden ist zwar nicht für den Stamm, wohl aber für die Gens genau abgegrenzt. Wird ein Platz von einer Gens verlassen, so kann dieser von einer anderen in Besitz genommen werden. Innerhalb der Gens ist das Verwandtschaftssystem maßgebend. Geheiratet wird nur aus der Gens heraus. Die Gens tritt bei allen Anlässen als Ganzes auf. Zum Zwecke der gemeinsamen Konsumtion bilden sich in der Gens Unterabteilungen. Wird ein Stück Vieh geschlachtet, so werden die einzelnen Teile nach dem Verwandtschaftsgrad verteilt. Die Solidarhaft, die innerhalb der Gens für alle Genossen gilt, findet nach außen keine Anwendung, wie überhaupt gegenseitige Kämpfe zwischen den Gens sehr häufig vorkommen.

Innerhalb der Gens bilden sich Vermögensunterschiede, namentlich bei den nomadisierenden Stämmen bildet sich die Gensaristokratie. Diese Entwicklung wird von der Regierung begünstigt, um auf diese Weise erstens mehr Einfluß auf die unruhigen Nomaden zu gewinnen, dann aber auch, um diese zur Steuer heranziehen zu können. Diese weigern sich aber bis auf den heutigen Tag, den Anordnungen der Regierung zu folgen. Eine Einteilung der Regierung in Gemeindeverwaltungen u. diese wieder unter die Aufsicht von Landräten, wird von diesen Halbnomaden nicht anerkannt, für sie ist die Gens maßgebend.

Wenn auch durch Regierungsmaßnahmen der Zerfall der Gens beschleunigt wurde, muß doch konstatiert werden, daß auch ohne das Eingreifen der Regierung die Gens der Auflösung entgegen gingen nicht entgangen wären. Dies wurde durch ihre Vermehrung und durch den abnehmenden Bodenertrag verursacht. Diese beiden Faktoren zwangen die Nomadenstämme zur Seßhaftigkeit. Damit ist derselbe Vorgang verbunden, den wir schon bei anderen Völkern zu beobachten Gelegenheit hatten, nämlich Abbröckelung der Verwandten, Ansiedlung von Fremden und damit Auflösung der Geschlechtsgemeinde und Bildung der sogenannten Nachbarfamilie. Heute sind 80 Prozent dieser Stämme solche gemischten Familien. Wo sie zum Ackerbau übergingen, ist dieser ohne weiteres ein kommunistischer; die Formen sind natürlich bei den einzelnen Stämmen verschieden.

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