Die ersten Fremdlinge, die in Algerien eindrangen, waren die Karthager, die Sunniten waren. Sie gründeten eroberten eine Reihe von Kolonien, darunter auch Karthago. Die zweiten Fremdlinge, die in Algerien eindrangen, waren die Römer, die aber hauptsächlich gegen die Karthager kämpften. In den sogenannten punischen Kriegen unterwarfen die Römer die Karthager vollständig. Der I. Krieg war 264–241, II. 218–201 und der III. 149–146. Die westlichen Stämme wurden im letzten ersten Jh. unserer Ära unterworfen. Die unmittelbare Folge war, daß in Algerien Privateigentum und das römische Recht eingeführt wurden. Unter Constantin I. wurde dann auch das Christentum nach Algerien verpflanzt. 429 nahmen die Vandalen den Römern das Land ab, da sie aber sehr schwach waren, blieben die Berber ziemlich unabhängig. Im 7. und 8. Jh. herrschten die Araber in Karthago. Die Byzantiner und die Berber schlugen die Araber zurück. Endgültig waren hatten die Araber sich dort angesiedelt, wo sie schon vor unserer Zeitrechnung waren. Von 1519–1710 beherrschten die Türken den größten Teil Algeriens. Die Türken errichteten Domänen und Kolonien. Die notwendigen Arbeitskräfte mußten die Araber stellen. Zur Errichtung dieser Domänen und Kolonien hatten sie das bisher unbenutzte Land benützt und gaben es mit den nötigen Produktionsmitteln an einzelne Araber ab, die sich dafür zu lebenslänglichen, militärischen Diensten verpflichten mußten. Von den übrigen erhoben sie Tribut, dessen Zahlung die Araber 1710 einfach einstellten und wurden also auf diese Weise frei. Sie entwickelten sich nun zu einem der gefährlichsten Seeräuberstaaten, der außerdem noch einen ausgedehnten Sklavenhandel betrieb. Gegen dieses Treiben schritten in langen Kämpfen die Spanier, Amerikaner, Engländer und Franzosen vor, die damit endeten, daß 1830 Algier an Frankreich fiel. Nun war Algier zum ersten Mal unter europäischer Herrschaft. Die inneren Einrichtungen waren von den früheren Eroberern nur insofern berührt worden, als dies zur Aufrechterhaltung ihrer Vorherrschaft nötig war. Deshalb finden wir auch dort Privateigentum aus uralter Zeit, neben kommunistischen Gemeinschaften und Gentilgenossenschaften. In den Städten ist vorwiegend Privateigentum anzutreffen, dagegen auf dem Land Gemeineigentum. Das Material zu diesen Darstellungen wurde uns von den europäischen Eroberern, von den Franzosen geliefert. Die Nomadenstämme an der Küste hatten ein abgegrenztes Gebiet, jeder Stamm für sich zur Verfügung, innerhalb dessen sie hin und herzogen. Der Übergang zum Ackerbau ist verbunden mit dem Übergang zur Nachbarfamilie. Wald u. Wiesen waren Gemeineigentum. Über das in Parzellen eingeteilte Land besaß die Familie das Bestimmungsrecht; dies ist jedoch bei den einzelnen Stämmen verschieden geregelt. An der Spitze einer solchen Großfamilie steht der Familienälteste, der aber gewählt werden muß und die Aufgabe hat, Verträge abzuschließen, überhaupt alle öffentlichen, minder wichtigen Angelegenheiten zu erledigen. Bei wichtigen Angelegenheiten muß er die gesamten Familienangehörigen zusammenrufen und um Rat fragen. Er kann zu jeder Zeit abgesetzt werden. Privateigentum kennen sie nur an Kleidern u. Schmucksachen. Bes-