Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.1, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 335

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Sie bleiben im Besitz der Familienglieder, so lange die Verteilung ausreicht. Tauchen neue, berechtigte Ansprüche auf, so werden diese, wo dies geht, durch Zuweisung unbebauten Lands befriedigt; andernfalls wird eine Neueinteilung vorgenommen. Neben diesem geteilten Grund u. Boden gibt es noch ungeteilte Wälder und Landstücken, die Gemeineigentum bleiben. Mit der weiteren Entwicklung lassen sich die verwandtschaftlichen Beziehungen immer schwerer feststellen. Die ganze Organisation wird unhaltbar u. es entwickelt sich eine neue Form (die Nachbargemeinde), die periodische Verlosung von gleichen Teilen wie an sämtliche Markgenossen; wobei zu bemerken ist, daß zuerst nicht nur die Äcker gewechselt wurden, sondern auch die Wohnungen, so kam es vor, daß ganze Dörfer ausgewechselt wurden.[1]

Das älteste Rechtsbuch, das wir kennen, ist das Manu (900 v. u. Z.) Nach diesem Gesetzbuch konnte jemand nur als Eigentum beanspruchen, was er selbst urbar gemacht hatte. Den Brahmanen war es verboten, Ackerbau zu treiben, außerdem war es verboten, ihnen unbewegliche Habe zu schenken. Die Radschas (Fürsten) sind nach dem Buch Manu gewählte Vorsteher der Markgen[ossenschaft].

Nach einem andern Rechtsbuch aus dem Jahr

[Extrablatt mit folgender Notiz:]

(Die Macht der Priester erwuchs aus der Arbeitsteilung. Die Priester waren im alleinigen Besitz der Wissenschaft, sie übernahmen daher die geistige Verwaltung, erfüllten also damit eine sehr wichtige ökonomische Funktion.)

800 v. Chr. (Jadschnawalkja [Rechtsbuch aus dem 5. Jh.]) und einem anderen aus derselben Zeit, sehen wir, daß das ganze öfftl. Recht noch in den Händen der Markenverslg. war. Der Markvorsteher wird immer noch gewählt. Allmählich bilden sich zwei Arten von Markgenossen, Verwandte und Nachbarn. Im 14. Jh. kam ein Rechtskommentar auf, der unter anderem den Priestern gestattete, unbewegliche Habe anzunehmen, was beweist, daß die Priester schon sehr mächtig waren. Die Markgenossen wurden nach engl. Fiktion als Pächter angesehen. Die Engländer setzten sogenannte Steuererheber ein, dadurch entstand dann der ein Sepoy-Aufstand[2] 1858, in dessen Verlauf sich die engl. Kapit. ungeheure Mengen Flächen von Boden aneigneten.

Indien wurde vom Staate nach diesem Aufstand von der engl. Komp. übernommen.

Wir wenden uns jetzt mit unseren Betrachtungen Afrika zu, und zwar hier wieder Algerien. Algerien umfaßt 798000 qkm Land und hat 4,7 Mill. Einwohner, und zwar Araber. Diese werden jedoch nicht als die Ureinwohner betrachtet, sondern die Berber. Letztere sind ihrer Rasse nach Hamiten, während die Araber Sunniten sind.

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[1] Siehe Einführung in die Nationalökonomie. In: GW, Bd. 5, S. 673 f.

[2] Der Sepoy-Aufstand brach 1857 in der aus Indern bestehenden sog. Sepoy-Einheit der bengalischen Armee aus, dauerte bis 1859 und erfaßte Nord- und Mittelindien.