Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.1, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 334

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lich (im III. Jh.) bewegten sie sich mehr nach Südosten vor u. eroberten nach Jahrhunderte langen Kriegen das Gangesgebiet (Bengalen). Hier hatten die Brahmanen schon die Oberherrschaft; es bildete sich eine Kastenscheidung. Ein zusammengesetzter Staat existierte nicht, sondern es waren zahlreiche kleine, selbständige Staaten.

[Einfügung auf einem gesonderten Blatt, ohne Einordnungshinweis:]

Wenn auch die fremden Eroberer die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht änderten, so übernahmen sie doch die Verwaltung und Leitung der öffentlichen Angelegenheiten, weil sie dadurch eine höhere Ausbeutung erzielten und die Inder auch besser zu beherrschen vermochten.

(Um diese Zeit, während der Eroberungen des Landes lebten zwei Dichter, die für Indien dieselbe Bedeutung haben, wie Homer für die Griechen, [deren Epen unter:] Mahabarata und Ramayana [bekannt wurden].) Im 6. Jh. u. Z. wurde Indien durch die Perser und im 4. Jh. v. u. Z. durch Alexander den Großen erobert. Dadurch wurde Indien zu einem Reich zusammengefaßt. Im letzten Jh. v. u. Z. durch die Skythen und im 7. Jh. v. u. Z. durch wurde Indien durch die Araber erobert. Die inneren Einrichtungen wurden von all diesen Völkern unberührt gelassen. Die Araber begnügten sich, Statthaltereien einzurichten und Abgaben zu erheben. Später im 14. Jh. kamen die Mongolen (Tataren), (Mohammedaner), die sich durch große Grausamkeit auszeichneten, aber an den inneren Einrichtungen ebenfalls nichts änderten. Wir sehen also, daß trotz jahrtausendelanger Fremdherrschaft die inneren Einrichtungen Indiens nicht verändert wurden. Erst die Eroberung Indiens durch die Engländer brachte eine Umwälzung

[Zwei Extrablätter mit kurzen Bemerkungen:]

1) Geschlechtsgemeinde mit eingeteilter Mark. un 2) Geschlechtsgemeinde mit geteilter Mark. 3) Markgenossenschaft mit Umlosung von gleichen Anteilen.

Kowalewski.

(M Kapit. Bd. I. Seite 322)[1]

mit sich. Als die Engländer nach Indien kamen, hatten die Inder die verschiedensten Formen in ihren Besitzverhältnissen. Kowalewski hat die mannigfachen Formen in ein System gebracht. Nach ihm war die Geschlechtsgemeinde nur noch wenig anzutreffen und auch diese schon in einem Zerfallsstadium. Die Geschlechtsgemeinde ist eine Gemeinde mit ungleichen Anteilen an Grund und Boden, deren Höhe nach dem Grad der Verwandtschaft bestimmt wird, d. h. je weiter ein Familienglied entfernt ist, um so weniger erhält es. Diese Anteile sind weder lebenslänglich noch erblich.

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[1] Siehe Karl Marx: Das Kapital. Erster Band. In: MEW, Bd. 23, S. 378 f.; siehe auch Rosa Luxemburg: Einführung in die Nationalökonomie. In: GW, Bd. 5, S. 677 f.