nismäßig schnell bei den Germanen Fuß faßte, ja das ganze Reich eroberte. Die Kirche verstand es, sich in kurzer Zeit ein Vermögen zu erwerben, das von den gut organisierten Geistlichen verwaltet wurde, und zwar in einer Weise, die geeignet war, die Macht der Kirche noch zu steigern. Durch die Kriege und durch die Auflösung der Markgenossenschaft hatten sich große Haufen Armer gebildet; ebenso waren die kleinen Bauern und Handwerker sehr bedrängt. Alle diese Menschen fanden eine ökonomische Zufluchtstätte in der christlichen Kirche.
Jetzt galt es als ein gutes Werk, wenn der Kirche ein Grundstück vermacht wurde. Diese hatte denn auch in kurzer Zeit kolossale Vermögen angesammelt. So hatte das Bistum Augsburg im 9. Jh. bereits 1427 Hufen Land im Besitz. (Eine Hufe ist so viel, als eine einzelne Familie bebauen konnte. Diese Familie mußte dann an das betreffende Kloster Zins oder Abgaben liefern.) Das Benedikt Beuren hatte im 733 6700 Zinsgüter in Besitz. In Gallien, das heutige Frankreich, war am Ende des 7. Jh. der dritte Teil alles Grund u. Bodens im Besitz der Kirche. Um in den Besitz dieser Reichtümer zu kommen, schreckte die Kirche auch vor direkten Fälschungen nicht zurück. Neben diesen unsauberen Praktiken wandte die Kirche noch andere nicht minder verwerfliche an, so z. B. wenn sie durch Verträge, die auf Grund des römischen Rechts abgeschlossen wurden, von dem die Bauern nichts verstanden, die Bauern um Hab und Gut brachten.
Aber nicht nur die Kirche, auch der Adel hatte große Vermögen in Gestalt von Grund u. Boden angehäuft, die er aber nicht selbst bebaute, sondern durch Bauern bewirtschaften ließ. Die Bauern waren damit unter den Schutz der Adligen gestellt und zu Abgaben verpflichtet, die anfangs gering waren, aber später immer stärker wurden. Auch die Markgenossen, die freien Grund u. Boden bewirtschafteten, mußten sich, infolge der durch die häufigen Kriege hervorgerufenen Unsicherheit, den Schutz eines Adeligen suchen. Im Jahr 843 erschien ein Gesetz, wonach kein kleiner Freier ohne den Schutz eines großen sein durfte. Daraus entwickelte sich dann im Lauf der Zeit die Hörigkeit und Leibeigenschaft.