Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.1, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 329

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Die Begriffe Hauswirtschaft, Bedarfswirtschaft, Tauschwirtschaft, Stadtwirtschaft sind Schalen ohne Inhalt aus dem allgemeinen Formelkram des Prof. Bücher. Vom Standpunkt der bürgerlichen Nationalökonomen aus ist der Urkommunismus wie alle späteren Wirtschaftsepochen nur vorübergehende Erscheinung, nur Verirrung auf dem Weg zur einzig richtigen, zur kapit. Gesellschaft. Die Frage, wem gehörten die Produktionsmittel in einer jeweiligen Epoche, kann sich ein Bücher, eben weil er auf bürgerlichem Standpunkt steht, gar nicht stellen. Er geht von der Voraussetzung aus, daß die Produktionsmittel immer den Nichtarbeitenden gehörten. Wir sagen, daß die Produktionsmittel immer im Besitz desjenigen sind, der die höchste Produktivität ermöglicht.

Hausarbeit Berlin, den 31. X. 10.

Haben wir uns bisher mit der Markgenossenschaft in ihrer Blüte beschäftigt, so wenden wir uns nun ihrem Verfall zu.

Die Zersetzung der Markgenossenschaft vollzog sich auf die verschiedenste Weise, das heißt zu ihrem Zerfall trugen die verschiedensten Ursachen bei. Zuerst wollen wir untersuchen, welche Rolle in diesem Zersetzungsprozeß die natürliche, ökonomische Entwicklung innerhalb der Markgenossenschaft spielte.

Bei Gründung der Markgenossenschaft war die Umlosung des Ackerlandes eine jährliche, diese verfiel jedoch mit der weiteren Entwicklung in immer größer werdende Zwischenräume. Für diese Tatsache finden wir eine Erklärung, wenn wir berücksichtigen, daß eine einzelne Familie je länger desto besser mit den Eigentümlichkeiten des Bodens bekannt wurde, also weil sich durch den längeren Besitz eine größere Produktivität der Arbeit ergab, wurde die Umteilung immer seltener. Auf diese Weise verwandelte sich das Losgut in Erbgut, gleichzeitig bleibt aber die Bebauung der gesamten ungeteilten Güter eine gemeinsame, ebenso die Konsumtion. Durch das Erbgut war aber jetzt, im Gegensatz zu früher, die Möglichkeit gegeben, das Gut an andere Personen abzugeben oder gegen eine gewisse Entschädigung zur Nutznießung zu überlassen. Da allmählich die Einteilung nicht mehr vorgenommen wurde, entwickelte sich daraus eine Ungleichheit des Besitzes. Um einer Zersplitterung des Ackerlandes eines einzelnen Haushalts vorzubeugen, wurde die Majoritätsfolge eingeführt.

Den Zerfall der Markgenossenschaft beschleunigte die notwendig werdende Anlegung von Filialdörfern. Diese erhielten in späterer Zeit den Boden schon aus zweiter Hand zugewiesen. Dadurch wurde die Tochtermarkgenossenschaft abhängig von der Muttermark. Die erstere wurde nicht selten zu Abgaben verpflichtet, auch übte die Muttermark und die Gerichtsbarkeit über die Tochtermark aus. Außerdem behielt sich die Muttermark das Recht vor, falls die Tochtermark ihre Verpflichtungen ge-

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