aber nichts zu tun hatte; infolgedessen im an den Beratungen auch gar kein Interesse hatte u. er deshalb diesen Zustand auch nicht als eine Entrechtung empfand.
Weigerte sich ein Dorf Markgenosse, die notwendige Arbeit zu verrichten, so wurde er öffentlich gerügt, welche Maßnahme auch in der Regel den gewünschten Erfolg hatte. Zu der Zeit hatte die öffentliche Meinung noch eine große Bedeutung, weil, wenn einer irgendetwas Unrechtes tat, er damit die ganze Gemeinde schädigte. Der Besitz in der Markgenossenschaft konnte nur von solchen erworben werden, die auch wirklich arbeiteten. Erhob sich in der Volksverslg. gegen die Aufnahme eines Fremden in die Markgenossenschaft auch nur eine Stimme, so konnte dieser nicht aufgenommen werden.
An der Spitze einer Markgenossenschaft stand der Markvorsteher. Dieser hatte die Aufgabe, die Volksversammlungen anzuberaumen, überhaupt alle öffentlichen Angelegenheiten zu überwachen. Die Befugnisse waren im allgemeinen sehr gering. Er ist wählbar, seine Handlungen unterliegen ständig der Kontrolle der Markgenossen. In dem Markvorsteher ist der erste Keim zur Entwicklung der Behörde; es ist dies die erste Trennung der körperlichen von der geistigen Arbeit.
Die volle Gleichberechtigung u. Demokratie bezog sich nur auf die Markgenossen, nicht etwa auf die gesamten germanischen Stämme.
Dies findet seine Erklärung in der Tatsache, daß das Recht nur der Ausfluß der wirtschaftlichen Verhältnisse ist. Die Markgenossenschaft genügte sich aber vollkommen sich selbst, daher bestand auch kein Rechtsverhältnis zwischen den germanischen Stämmen. Die Markgenossenschaft konnte über eine gewisse Größe nicht hinaus wachsen. Diese hing ab erstens von den Naturbedingungen, zweitens von der Produktivität der Arbeit, u. als letztes u. wichtigstes Hindernis ihrer Ausdehnung ist ihre kommunistische Planmäßigkeit anzusehen. War die Markgenossenschaft auf einer Höhe angelangt, die mit ihrer kommunistischen, planmäßigen Bewirtschaftung nicht mehr in Einklang zu bringen war, so bildete sich eine neue Markgenossenschaft aus der alten heraus. Diese Tochtergenossenschaft kam dadurch schon in Abhängigkeit von der alten Markgenossenschaft. Es konnte u. kam auch tatsächlich vor, daß sie innerhalb ihres kommunistischen Gemeinwesens andere, Nichtmitglieder ihrer Genossenschaft, ausbeuteten, z. B. durch das Ausnützen der Sklaven.
In diesem Punkt unterscheidet sich der urspr. Kommunismus aufs schärfste von dem Sozialismus, der alle Menschen umfaßt. – Die Untaug möglichkeit, mittels der vorhandenen Produktionsmittel die wachsenden Bedürfnisse zu befriedigen, führte zu einer ständigen Entwicklung der Produktionsmittel. Zum weiteren Ausbau ihrer Wei Prod.-Mittel kamen sie durch die gesammelte Erfahrung. Nun sind es in der Regel die Alten, die die größte Erfahrung gesammelt haben, daher kommt es auch, daß zum Markvorsteher immer einer der ältesten Dorfgenossen gewählt wurde; wie überhaupt bei den Markgenossen u. bei allen primitiven Völkern das Alter in sehr hohem Ansehen stand.
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