Privateigentum unumgänglich, damit jeder Araber sein Grundstück verkaufen oder darauf Hypotheken aufnehmen kann.
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Vorwände des Gesetzes v. 1873:
1) Die Araber hätten selbst „den Wunsch geäußert“, das Privateigentum von der Gens u. der Familie zu befreien. (Es war der „Wunsch“ der Wucherer u. Spekulanten in Algerien.)
Die Verschuldung des Grundbesitzes wurde auch allerdings zur unausbleiblichen Folge der immer wachsenden Steuern, die Frankreich auflegte. Um Geld zu Steuerzahlungen zu haben, mußten die Araber sich dem Wucher in die Hände liefern. Der Wucher wurde zur Hauptplage der Araber. Das Ges. Solange das Muselmännische Recht herrschte, bildete es ein Hindernis der Verschuldung, da des es die Nichtveräußerlichkeit des Gentil- u. Familienbesitzes erklärte. Durch das Gesetz v. 1873[1] wurde darin eine Bresche gelegt.
2) Der Übergang zum Privateigentum würde die Wirtschaftsweise intensiver u. produktiver gestalten. – Lieblingsargument der Smithischen Schulen der Vulgärökonomen. Demgegenüber Tatsachen, daß von den 400000 ha, die
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1873 den Franzosen in A. gehörten, 120000 ha, den beiden Gesellschaften der Algerischen u. Setiph gehörend, von den Eingeborenen als Pächter in alter Weise bearbeitet wurden, von den übrigen französischen Eigentümern hat sich ¼ gleichfalls nicht selbst mit der Bearbeitung befaßt. Die Einführung der intensiven Wirtschaft war eben gar nicht möglich auf einmal in den dortigen Verhältnissen.
Der eigentliche u. einzige Grund Zweck des Ges. 1873: Proletarisierung der Araber – zur Schwächung ihres Widerstandes u. zur Bereicherung der franz. Spekulanten.
Das Gesetz tritt direkt zur sofortigen Austeilung des individuellen Privateigentums in allen 700 Gentes, schafft das Vorkaufsrecht des Geschlechts ab, erklärt alle unbebauten ungeteilte unbebaute Markländereien zu Domänen.
Argument des Gesetzes 1873:
das Gespenst der Kommune 1871,[2] die Notwendigkeit alle Spuren des Gemeineigentums zu vertilgen, als Nährboden für kommunistische Umsturzlehren.
Summa: Sprengung des Geschlechterkommunismus als eines Schutzwalls der eroberten.
[1] In der Quelle: 1863.
[2] Die Pariser „Blutwoche“ vom 21. bis 28. Mai 1871 führte zur konterrevolutionären Niederschlagung der Pariser Kommune, die als erster welthistorischer Versuch, eine Herrschaft der Arbeiterklasse zu errichten, am 18. März 1871 begonnen hatte. Beim brutalen Vorgehen der Regierungstruppen, verstärkt durch vorzeitig aus deutscher Kriegsgefangenschaft entlassene Truppen und begünstigt durch die im Raum Paris stationierten deutschen Armeekorps, wurden etwa 30000 Kommunarden getötet und etwa 85000 verhaftet, deportiert und zu Zuchthaus- oder Gefängnisstrafen verurteilt.