Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.1, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 364

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Resultat vollständig negativ. Trotzdem hörte die Agit. nicht auf. 1894 Interpell[ation] im Reichstag, 1896 Gesetzentwurf.

Heft V

1895 wurde im preußischen Landtag für die Silberwährung mit Mehrheit eingetreten. Der Bundesrat lehnte ab. Auch 1896 wurde von Arendt und Genossen ein diesbezüglicher Antrag gestellt und angenommen, im preuß. Landtag. Bei der Einführung der Scheidemünzen in Deutschland wurde beschlossen, pro Kopf der Bevölkerung 10 M auszugeben. 1901 bei der Beratung des Münzgesetzes wurde das Silber [?] an Scheidemünzen auf 15 M pro Kopf festgesetzt.

1890 kauften die Vereinigten Staaten das Silber in den Vereinigten Staaten auf, um es in unbeschränkter Zahl auszuprägen, dadurch gingen natürlich die Silberpreise in die Höhe getrieben [sic!], was zur Folge hatte, daß das Silber der ganzen Welt die Vereinigten Staaten überschwemmte. 1893 mußte Amerika die Silberprägung einstellen und 1900 beschlossen sie die Goldwährung, die aber bis auf den heutigen Tag noch nicht durchgeführt ist.

In Indien wurde 1899 aus den gleichen Ursachen die Silberprägung eingestellt.

(Graf Mirbach 1895. 15. Febr. im Reichstag.)

„In einem Artikel der ‚Münchener N[eueste] N[achrichten]‘ heißt es alle Lebensmittel steigen infolge der Erhöhung der Silberpreise sofort im Preise, während die Arbeitslöhne nur langsam nachfolgen, ja meine Herren, das ist das was wir eben anstreben.“

1895 Dr. Friedberg Nat[ionalliberaler]. Lieber (Zentr[um]), Mirbach (kons[ervativ]) waren die Vertreter des Antrages im Reichstag. Der Antrag, angenommen, ein großer Teil des Zentrums, die Nationalliberalen u. die Agrarier.[1]

In den Niederlanden u. Kolonien 1816 Doppelwährung, 1848 Silberwährung, 1874 Silberwährung eingestellt.

Österreich-Ungarn 1892 Goldwährung beschlossen, trotzdem Silber und Papiergeld, Zwangskurs.

In den Vereinigten Staaten Silber und Papier gleichfalls gesetzl. Zahlungsmittel. Rußland 1885 hinkende Doppelwährung, 1899 Goldwährung offiziell, faktisch Papierwährung.

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[1] Die Reichstagsabgeordneten Friedberg, v. Kardorff, Lieber und Graf v. Mirbach brachten Anfang Februar 1895 einen Antrag an die Regierung ein, „baldtunlichst Einladungen zu einer Münzkonferenz ergehen zu lassen behufs internationaler Regelung der Währungsfrage“. Siehe Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages. 9. Legislaturperiode – III. Session 1894/95. Erster Anlageband, Drucksache 140, Berlin 1895, S. 725. Graf v. Mirbach begründete am 15. Februar 1895 den Antrag. Siehe ebenda, Zweiter Band, Berlin 1895, S. 867. Der Antrag wurde am 16. Februar 1895 mit großer Mehrheit angenommen.