Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.1, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 163

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„Ein kapitalistisches Verbrechen“ aus „Volksblatt“, „Vorwärts“ vom 14. Dezember 1911. [Aus diesem Artikel stammt die Mitteilung über die Versenkung von 2400 Mill. Pfund Kaffee an der brasilianischen Küste.]

Struck Die Effektenbörse, Lp. 1881[1]
Michaelis Die wirtsch. Rolle des Spekulationshandels[2]
Schraut Die Lehre von den auswärtigen Wechselkursen[3]
Kautsch Allgemeines Börsenbuch, Stuttg. 1874[4]
Ehrenberg Die Fondspekulation u. die Gesetzgeb., 1883 Berl.[5]

[1] Emil Struck: Die Effektenbörse. Eine Vergleichung deutscher und englischer Zustände. Nebst einem Anhang über die Entwicklung des Instituts der beeidigten Handelsmakler in Deutschland während des 19. Jahrhunderts, Leipzig 1881.

[2] Otto Michaelis: I. Die wirtschaftliche Rolle des Spekulationshandels. In: Ders.: Volkswirtschaftliche Studien, Bd. 2, Berlin 1873, S. 3 ff.

[3] Max von Schraut: Die Lehre von den auswärtigen Wechselkursen unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Verhältnisse, Leipzig 1882.

[4] Jakob Kautsch: Allgemeines Börsenbuch nebst Usancen der Berliner, Frankfurter und Wiener Börse; ein Handbuch für Capitalisten, Financiers und Bankbeamte, Stuttgart 1876.

[5] Richard Ehrenberg: Die Fondsspekulation und die Gesetzgebung, Berlin 1883.

[1]

Wertpapiere (Effekte) zerfallen in zwei Klassen:

1) Wechsel u. ähnliche Wertpapiere von kurzer Existenzdauer, die stetig neu produziert u. auf den Markt gebracht werden, u.

2) solche Papiere, die eine auf längere Zeit berechnete Kapitalanlage repräsentieren u. den Inhabern Zinsen oder Dividenden einbringen sollen.

Kommissions-Geschäfte

Delkredere – Provision kriegt (außer der üblichen Provision) der Kommissionär, der nicht nur ein Einkaufs- oder Verkaufsgeschäft auf eigene für die Rechnung eines Auftraggebers abschließt u. dabei auch eine Garantie dem Auftraggeber gegenüber für die Erfüllung der Verbindlichkeiten seiner Kontrahenten übernimmt (Er trägt alsdann einen Teil des Risikos).

[Die folgenden zwei Absätze sind auf einem Briefbogen der „Gleichheit“ geschrieben.]

Konsignationsgeschäfte = Waren werden nach einem für den Verkauf besonders günstigen Platz geschickt, an ein Handelshaus, das kommissionsweise den Verkauf übernimmt und darauf einen Vorschuß (½–2/3 des Werts der Ware) gibt. Diese Vorschüsse

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[1] Zwei gestrichene Zeilen sind unleserlich.